Bundespressekonferenz
Ausschluss von Journalisten: Wäre Trumps Maßnahme auch in Deutschland möglich?
- Veröffentlicht: 27.02.2025
- 17:04 Uhr
- Christopher Schmitt
In den USA geht Präsident Donald Trump gegen die freie Presse im Weißen Haus vor. Wäre ein solches Vorgehen auch bei der Bundespressekonferenz (BPK) in Deutschland möglich? BPK-Vorstand Mathis Feldhoff klärt auf.
Für die US-amerikanische Pressefreiheit ist es eine Zäsur: Unbequeme Berichterstattung wird unter Präsident Donald Trump im Weißen Haus nicht mehr geduldet. Seit Jahrzehnten bestimmen die US-Medien selbst, welche Reporter:innen dem Präsidenten im Oval Office Fragen stellen dürfen. Das soll sich ändern, wie es aus dem Weißen Haus heißt. Der Streit mit der US-Nachrichtenagentur AP wird inzwischen sogar vor Gericht ausgetragen – die renommierte Nachrichtenagentur wurde von Regierungsterminen im Weißen Haus ausgeschlossen.
Hierzulande ist die politische Berichterstattung über die Regierung nicht bedroht, in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen rangiert Deutschland auf Platz zehn. Doch wäre ein solch drastischer Schritt à la Trump rein hypothetisch auch in Deutschland möglich? Und unter welchen Bedingungen können Journalist:innen etwa von der Bundespressekonferenz (BPK) ausgeschlossen werden?
Vorstand: "BPK regelt nicht Zugang zur Regierung"
Hierbei ist wichtig: Bei der Bundespressekonferenz handelt es sich um einen eingetragenen Verein mit Sitz in Berlin, in dem sich rund 900 hauptberufliche Journalist:innen zusammenschließen. Der Vorsitzende des Bundespressekonferenz e.V., Mathis Feldhoff, betont gegenüber :newstime: "Wir regeln nicht die Zugänge zur Bundesregierung." Und die Bundesregierung entscheide auch nicht, wer an der Bundespressekonferenz teilnehme, sondern ausschließlich der Verein selbst, der dem deutschen Vereinsrecht unterliegt und es als seine Aufgabe sieht, seinen Mitgliedern den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Dementsprechend ist es auch möglich, Mitglieder auszuschließen. Dies kann aus drei Gründen passieren. Zum einen, wenn Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung mehr als sechs Monate im Rückstand sind. Der zweite Grund ergibt sich aus der Satzung: "Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten." Für Journalist:innen ist Berichterstattung aus der Bundeshauptstadt Berlin oder – aus historischen Gründen – der ehemaligen Hauptstadt Bonn obligatorisch, um Mitglied zu sein.
Kommt es bei Mitgliedern diesbezüglich zu einer beruflichen Veränderung, können sie ihren Mitgliedsstatus verlieren. Möglich ist dann weiterhin ein Status als Ständiger Gast, um dem Verein verbunden zu bleiben.
"Wir schließen in der Regel ganz selten aus"
Auch darüber hinaus gibt es die theoretische Möglichkeit, Mitglieder auszuschließen – in der Praxis kommt es jedoch nahezu nie zu dieser Maßnahme. Hierüber entscheide laut Vorstand Feldhoff im Zweifel der Verein, das letzte Wort habe in diesem Fall die Mitgliederversammlung. "Wir schließen in der Regel ganz selten aus", konstatiert Feldhoff. Auch dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) seien keine Fälle, bekannt, in denen DJV-Mitglieder von solch einer Maßnahme betroffen gewesen wären, wie DJV-Pressesprecherin Gina Schad gegenüber :newstime bestätigte.
Eine Ausnahme gab es infolge des Baus der Berliner Mauer 1961. Damals kam es im Herbst zu einer Satzungsänderung, die ermöglichen sollte, DDR-Korrespondent:innen von der BPK ausschließen zu können. Dieser Ausschluss-Paragraf wurde am 8. Februar 1971 wieder aufgehoben, ostdeutsche Journalist:innen konnten drei Jahre später in den Verein der Auslandspresse aufgenommen werden.
Der Fall Reitschuster
Im März 2022 machte der Fall um Boris Reitschuster Schlagzeilen. Damals teilte die Bundespressekonferenz mit, dass der Journalist, Blogger und Sachbuchautor die Mitgliedsbedingungen – Berichterstattung aus Berlin oder Bonn und Tätigkeit für ein deutsches Medium - nicht mehr erfülle. Ein Einspruch Reitschusters wurde einstimmig vom Mitgliedsausschuss des Vereins zurückgewiesen.
Wie Vorstand Mathis Feldhoff gegenüber :newstime erklärt, habe sich Reitschuster damals ausgeschlossen gefühlt. Doch das stimme nicht, unterstreicht der BPK-Vorstand. Reitschuster sei einfach nach Montenegro verzogen. Boris Reitschusters Blog zählte laut Medienanalysen zu den wichtigsten Desinformations-Quellen über Covid-19 in Deutschland.
- Verwendete Quellen
- Bundeszentrale für politische Bildung: "Mit dem Rücken zur Mauer"
- Bundespressekonferenz.de: Satzung
- "tagesschau": AP scheitert im Streit mit Trump vorerst vor Gericht
- SZ.de: Boris Reitschuster aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa