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Unter 5 Prozent: Warum zieht die Linke dennoch in den Bundestag?

  • Veröffentlicht: 28.09.2021
  • 16:45 Uhr
  • Alena Brandt

Die Partei "Die Linke" zieht als Fraktion in den Bundestag. Obwohl sie an der 5-Prozent-Hürde scheiterte, stellt sie künftig mehr als 5 Prozent der Abgeordneten - auch dank Gregor Gysi. Wie das möglich ist, erklären wir dir hier. Im Clip erklären wir, wie der Bundestag aufgebaut ist.

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Bundestagswahl 2021: Die Linke zieht mit unter 5 Prozent in den Bundestag

  • Die Linke kam auf ein Endergebnis von 4,9 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2021. Ein Desaster für die Partei.

  • Damit scheiterte die Linkspartei knapp an der 5-Prozent-Hürde. Die Regel besagt: Eine Partei muss mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen erhalten, um in den Bundestag einziehen zu dürfen.

  • Demnach wäre die Linke nicht im neuen Bundestag als Fraktion vertreten. Sie ist es aber dennoch: Und zwar mit 39 Sitzen von insgesamt 735 Sitzen.

  • Wie kann das sein? 3 Mitglieder der Partei gewannen Direktmandate: Gregor Gysi, Gesine Lötzsch und Sören Pellmann. Sie haben in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen errungen.

  • Deshalb dürfen die 3 Parteimitglieder der Linken direkt in den Bundestag einziehen. Mit den Direktmandaten und dem Zweitstimmenanteil kommt die Linke nun auf mehr als 5 Prozent.

  • Das reicht sogar, um eine Fraktion zu bilden. Eine Fraktion ist möglich, wenn eine Partei mindestens 3 Direktmandate erhalten hat. Dann hebt sich auch die 5-Prozent-Regel auf. Glück für die Linken!

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Die Retter der Linkspartei: Direktmandate sichern den Einzug in den Bundestag

Unter 5 Prozent: Warum zieht die Linke dennoch in den Bundestag?

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Die Berlinerin Gesine Lötzsch von der Linkspartei verteidigte erneut im Bezirk Lichtenberg ihr Direktmandat.
© IMAGO / Metodi Popow

Die Berlinerin Gesine Lötzsch von der Linkspartei verteidigte erneut im Bezirk Lichtenberg ihr Direktmandat.

Sören Pellmann holte im Leipziger Süden erneut ein Direktmandat - und rettete damit auch  seine Partei.
© IMAGO / opokupix

Sören Pellmann holte im Leipziger Süden erneut ein Direktmandat - und rettete damit auch seine Partei.

Gregor Gysi ist das Urgestein der Linkspartei. Er gewann den Wahlkreis Treptow-Köpenick.
© MAGO / Arnulf Hettrich

Gregor Gysi ist das Urgestein der Linkspartei. Er gewann den Wahlkreis Treptow-Köpenick.

Galileo

Wahlhappen Fünfprozenthürde

Noch zwei Wochen bis zur Bundestagswahl. Höchste Zeit für Galileo-Reporter Jan, die wichtigsten Fragen zum Thema Bundestagswahl zu klären - oder wissen Sie genau, was die Fünfprozenthürde ist?

  • Video
  • 02:57 Min
  • Ab 12
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5-Prozent-Hürde: Vor- und Nachteile

5️ Erhält eine Partei nicht mindestens 5 Prozent der abgegebenen Wählerstimmen (5-Prozent-Hürde), darf sie nicht in den Bundestag einziehen.

❕ Bei der Bundestagswahl traten neben den etablierten Parteien auch 40 Kleinparteien an.

👎 Nachteil: Durch die 5-Prozent-Regel haben Kleinparteien kaum eine Chance auf einen Sitz im Bundestag.

🗣️ Gibt es viele Parteien, gibt es viele Meinungen. Das ist auch gewünscht in einer Demokratie.

🤝 Der Bundestag muss aber auch Entscheidungen treffen können - sich also einigen.

✔️ Die Entscheidungsfindung ist wiederum leichter, wenn die Anzahl der Parteien begrenzt ist.

🚧 Und für diese Begrenzung sorgt die 5-Prozent-Hürde.

Das sind die Aufgaben des Bundestags

Unter 5 Prozent: Warum zieht die Linke dennoch in den Bundestag?

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Das sind die Aufgaben des Bundestags
© Galileo

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Südschleswigsche Wählerverband - eine Sonderregelung für die Dänen-Partei

Einen Abgeordneten im Bundestag stellt der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Noch nie gehört? Es ist die Partei der nationalen Minderheiten der Dänen und Friesen, auch Dänen-Partei genannt. Sie erhielt zwar nur 0,1 Prozent der abgegebenen Stimmen, doch Spitzenkandidat Stefan Seidler zieht für die Partei in den Bundestag.

Das ermöglicht eine Sonderregelung für alle anerkannten nationalen Minderheiten. Damit die Interessen und Ziele von Minderheiten einen Platz in der Politik bekommen können, setzt hier die 5-Prozent-Hürde aus.

Zu nationalen Minderheiten mit deutscher Staatsangehörigkeit zählen laut Bundeswahlleiter:

  • Dänen
  • Angehörige des sorbischen Volkes
  • Friesen
  • Sinti und Roma

Stefan Seidler ist der Abgeordnete vom Südschleswigschen Wählerverband

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