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Analyse des DIMR

AfD-Verbot? Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen erfüllt

  • Aktualisiert: 07.06.2023
  • 08:30 Uhr
  • Nelly Grassinger

Die Umfragewerte der AfD steigen. Ampel und Union sind ratlos. Eine Studie des Menschenrechtsinstituts DIMR gibt jetzt an, dass die Bedingungen für ein Parteiverbot erfüllt seien.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Deutsche Instituts für Menschenrechte hat eine Analyse zur Alternative für Deutschland veröffentlicht.

  • Darin heißt es, die AfD plane aktiv die "Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen ziele".

  • Die Partei habe sich seit ihrer Gründung "fortlaufend radikalisiert".

Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) sollen die Voraussetzungen für ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) erfüllt sein. Nach Angaben des Instituts gehe die AfD "zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele" aktiv und planvoll vor.

Die Partei arbeite daran, "die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen  - auch im öffentlichen und politischen Raum - erfolgt".

Institut betont Bewusstsein für Gefahr durch die AfD

In der Untersuchung mit dem Titel "Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik" heißt es weiter: "Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt." Die Partei habe sich "seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert".

Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut selbst spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine "Leerstelle" in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. "Wir empfehlen den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein", fügte er hinzu.

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Grundlagen für ein Parteiverbot

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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