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Arbeitsanreize für Ältere

Arbeitsminister Heil: Rentenaufschub-Prämie kommt zum Jahresbeginn 2027

  • Veröffentlicht: 23.08.2024
  • 22:47 Uhr
  • Michael Reimers

Das Bundesarbeitsministerium hat Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um finanzielle Anreize für eine längere Berufstätigkeit zu schaffen. Dazu gehören eine Rentenaufschub-Prämie als Einmalbetrag und Lohnerhöhungen durch Auszahlung von Arbeitgeber-Anteilen an Angestellte im Rentenalter.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zum 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Rentenaufschub-Prämie eingeführt werden.

  • Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der am 4. September vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

  • Wer den Rentenbeginn aufschiebt und für mindestens zwölf Monate mehr als bei einem Minijob arbeitet, soll eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen erhalten.

Mit Beginn des Jahres 2027 soll die von der Ampelkoalition geplante Rentenaufschub-Prämie in Kraft treten. Das sieht ein erster Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der am Freitag (23. August) der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Wer den Rentenbeginn aufschiebt und für mindestens zwölf Monate oberhalb eines Minijobs beschäftigt ist, soll demnach mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen belohnt werden.

Insgesamt will die Bundesregierung mit vier Maßnahmen stärkere Anreize für Arbeiten im Rentenalter setzen. Das Kabinett soll die Änderungen am 4. September beschließen. Damit der Bundestag sie rasch verabschieden kann, wollen SPD, Grüne und FDP die Neuregelungen an ein laufendes Gesetzesvorhaben andocken.

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Bund will Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten

Auf die Maßnahmen hatte sich die Bundesregierung in der sogenannten Wachstumsinitiative verständigt, die das Kabinett am 17. Juli beschlossen hatte. Von den insgesamt 49 Maßnahmen in zahlreichen Bereichen verspricht sich die Regierung eine Ankurbelung der Konjunktur und mehr Wirtschaftswachstum.

Die Änderungen im Rentenrecht "zielen auf die Stärkung finanzieller Vorteile bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit ab", heißt es in dem Entwurf. "Zugleich sollen Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden." Bis auf die Aufschub-Prämie sollen die Regelungen 2025 wirksam werden.

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Befristete Arbeitsverträge für Senior:innen möglich

Das Arbeitsministerium verschickte nun einen ersten Gesetzentwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien sowie an Länder und Verbände. Neben der Rentenaufschub-Prämie ist auch eine faktische Lohnaufstockung für Beschäftigte geplant, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Arbeitgeber:innen sollen ihren Beitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten im Rentenalter auszahlen können. Das entspräche derzeit einer Brutto-Lohnerhöhung von 10,6 Prozent.

Auch für Verwitwete soll Erwerbsarbeit lukrativer werden. Der monatliche Einkommensbetrag, bis zu dem die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt wird, soll den Plänen zufolge steigen. Zudem wird für Senior:innen-Beschäftigte das Vorbeschäftigungsverbot eingeschränkt, um den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber zu ermöglichen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur Reuters
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