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Handlungen im Amt

Berufungsgericht: Trump genießt keine Immunität vor Strafverfolgung

  • Veröffentlicht: 06.02.2024
  • 17:29 Uhr
  • Nelly Grassinger
Donald Trump, Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner und ehemaliger Präsident der USA, spricht in der Zentrale der International Brotherhood of Teamsters.
Donald Trump, Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner und ehemaliger Präsident der USA, spricht in der Zentrale der International Brotherhood of Teamsters.© Andrew Harnik/AP/dpa

Kann Donald Trump für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden? Ein Berufungsgericht entschied jetzt: Ja, denn es herrscht keine Immunität für ehemalige US-Präsidenten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trump kann für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden.

  • Das Gericht lehnte einen Berufungsantrag Trumps ab.

  • Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gericht des Landes geklärt werden.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump genießt einem Bundesberufungsgericht zufolge keine Immunität bei Klagen im Zusammenhang mit seinen Handlungen im Amt.

Die drei Richter im Regierungsbezirk District of Columbia wiesen am Dienstag (6. Februar) seine Darstellung zurück. Trump gab an, er könne nicht belangt werden, weil die Vorwürfe mit seinen offiziellen Aufgaben als Staatsoberhaupt zusammenhingen.

Juristische Niederlage für Trump

In der Begründung der Entscheidung des Berufungsgerichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen "gegen die wichtigen öffentlichen Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfolgung fortzusetzen". Eine Stellungnahme Trumps lag zunächst nicht vor.

Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten - bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschaltet.

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Anklage in Washington von Immunitätsfrage abhängig

Trump ist in der US-Hauptstadt Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Seine Anwälte wollen, dass die Anklage fallen gelassen wird und berufen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident.

Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage am Freitag auf unbestimmte Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikaner erneut zur Präsidentenwahl 2024 antreten und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als "politische Hexenjagd".

Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA und Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur, sieht es nicht für nötig an, an TV-Duellen der Republikaner teilzunehmen.
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Verfahren könnte sich bis nach US-Wahl verschieben

Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Der führende Präsidentschaftsbewerber der Republikaner kann nun die volle Kammer des Berufungsgerichts anrufen und bei einer erneuten Ablehnung auch das Oberste Gericht. Damit würde sich das Verfahren um Wochen oder Monate verschieben - möglicherweise bis nach der Wahl Anfang November.

  • Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur Reuters
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