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Berufungsprozess in München

Boateng wegen Körperverletzung verurteilt

  • Veröffentlicht: 03.11.2022
  • 08:48 Uhr
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© Sven Hoppe/dpa

Im Fall des Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng wurde am Mittwoch (2. November) in München das Urteil gesprochen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ex-Bayern Spieler Jérôme Boateng wurde am Mittwoch (2. November) vom Münchner Landgericht I wegen Körperverletzung verurteilt.
  • Es handelte sich bereits um den Berufungsprozess. Geklagt hatte seine Ex-Partnerin - er habe sie in einem gemeinsamen Urlaub beleidigt, geschlagen und verletzt.
  • Boateng muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro zahlen.

Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng wurde am Mittwoch in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht München I verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro - also insgesamt 1,2 Millionen Euro. Während des ersten Prozesses im vergangenen Jahr war es eine Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro.

Richter im Boateng-Prozess: "Sachverhalt mehr als nachgewiesen"

Boateng war angeklagt, seine damalige Lebensgefährtin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub im Jahr 2018 beleidigt, geschlagen und verletzt zu haben. Verurteilt wurde der 34-Jährige letztlich in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur in einem Fall.

Richter Andreas Forstner sagte am Mittwoch: "Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen."

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Anwälte wollten Freispruch Boatengs

Zuvor hatten Boatengs Verteidiger einen Freispruch für ihren Klienten gefordert. Die Ex-Partnerin des Fußballers hätte die Vorwürfe demnach im "Kampf um die Kinder" erfunden, was auf eine fehlende Neutralität hindeute.

Boateng sei jemand, "der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist", so Anwalt Peter Zuriel. "Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde."

"Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo"

Zuriels Kollege Norman Nathan Gelbart sprach von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: "In dubio pro reo" - also "im Zweifel für den Angeklagten", forderte er.

Richter Forstner sah das anders: "Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo."

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Staatsanwaltschaft kritisiert Verteidigung Boatengs

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und eine zusätzliche Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Der Vorfall sei wohl "nur die Spitze des Eisberges", sagte Staatsanwältin Stefanie Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.

Eckert kritisierte zudem die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren "Dreck über die Geschädigte geworfen", so die Staatsanwältin.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr Informationen
urn:newsml:dpa.com:20090101:241127-935-345812
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