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Nach Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

  • Aktualisiert: 09.04.2024
  • 10:37 Uhr
  • Anne Funk
Tobias, Kläger in Sachen "Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung", wartet vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Urteilsverkündung (Anm. d. Red.: Vollständiger Name wird auf Wunsch des Klägers nicht genannt).
Tobias, Kläger in Sachen "Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung", wartet vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Urteilsverkündung (Anm. d. Red.: Vollständiger Name wird auf Wunsch des Klägers nicht genannt).© Uli Deck/dpa

Das Thema ist emotional und juristisch umstritten: Was muss ein Vater tun, um rechtlich als solcher anerkannt zu werden? Nun hat das höchste deutsche Gericht entschieden.

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Inhalt

  • Vater ging bis vor das höchste Gericht
  • Bundesverfassungsgericht hob  Beschluss auf
  • Justizminister kündigt Reform an

Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern im Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte am Dienstag (9. April) in Karlsruhe teilweise Erfolg.

Im Video: Welche Rechte haben leibliche Väter? Fall geht vors Bundesverfassungsgericht

Welche Rechte haben leibliche Väter? Fall geht vors Bundesverfassungsgericht

Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter seien mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat. Bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bleibe das Gesetz in Kraft. Eingeleitete Verfahren seien auf Antrag aber auszusetzen, sagte Präsident Stephan Harbarth. (Az. 1 BvR 2017/21)

Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen, hieß es. "Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden." Dem genüge das bisherige Recht nicht.

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Vater ging bis vor das höchste Gericht

Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen - allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Das Gerichtsverfahren zog sich, und schließlich blitzte der Mann am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ab.

Bundesverfassungsgericht hob  Beschluss auf

Dieses berief sich auf den Bundesgerichtshof (BGH), demzufolge das Recht des biologischen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Davon geht man aus, wenn der Mann und die Mutter verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall.

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Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG. Der Vater könne dort eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beantragen.

Justizminister kündigt Reform an

In der Praxis war diese Sichtweise höchst umstritten. Daher hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon vor dem Urteil eine Gesetzesreform angekündigt. Er will die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. In Eckpunkten zur Modernisierung des Abstammungsrechts ist eine Sperrwirkung eines Feststellungsverfahrens enthalten. "Solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, soll grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen können", heißt es dazu beim Ministerium. Die Gesetzentwürfe sollen noch im ersten Halbjahr 2024 folgen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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