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Ampel-Beschluss

Elterngeld: Das soll sich jetzt ändern

  • Veröffentlicht: 17.11.2023
  • 16:38 Uhr
  • Anne Funk

Kürzungen für Spitzenverdiener und weniger gemeinsame Elternzeit: Die Ampel-Koalition hat sich auf die Änderungen zum Elterngeld verständigt.

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Haben Eltern ein besonders hohes Einkommen, sollen sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben - mit diesen Plänen sorgte die Ampel bereits vor einiger Zeit für Aufsehen. Bei den Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 hat die Bundesregierung in der Nacht zum Freitag (17. November) allerdings beschlossen, dass die Kürzungen für Spitzenverdiener nicht ganz so hart wie zunächst geplant ausfallen sollen. Werdende und künftige Eltern, die geplant hatten, zusammen für längere Zeit in Elternzeit zu gehen, schauen nun außerdem in die Röhre - denn das wird beim Elterngeld zukünftig nicht mehr möglich sein. Die wichtigsten Elterngeld-Änderungen im Überblick:

Einkommensgrenze sinkt schrittweise

Die umstrittene Senkung des Jahreseinkommens wurde etwas abgeschwächt. Aktuell können Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und so kein Geld verdienen.

Eigentlich sollte diese Grenze auf 150.000 Euro sinken. Nach massiver Kritik hat sich die Ampel nun auf eine schrittweise Senkung verständigt - zunächst auf 200.000, dann auf 175.000 Euro. Bei Alleinerziehenden sinkt die Grenze von 250.000 auf 150.000 Euro.

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Geburtstag des Kindes entscheidend

Die neue Grenze von 200.000 Euro für Paare beziehungsweise 150.000 für Alleinerziehende soll erst für Eltern gelten, deren Kinder nach dem 31. März 2024 geboren werden. Für Eltern, deren Kinder vorher geboren werden, ändert sich nichts. Die Grenze von 175.000 Euro für Paare gilt dann erst für Kinder, die nach dem 31. März 2025 geboren werden.

Bei Angestellten wird das Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes zugrunde gelegt. Bei Selbständigen gilt das Einkommen vom Vorjahr aus dem letzten Steuerbescheid. 

Begrenzung von gemeinsamer Elternzeit

Wollen Eltern zeitgleich in Elternzeit gehen, ist das in Zukunft nur noch eingeschränkt möglich. Nach der bisherigen Regelung konnten Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren. Dabei konnten sie sich entweder abwechseln oder auch beispielsweise gemeinsam für sieben Monate eine berufliche Auszeit fürs Kind nehmen und dabei Elterngeld beziehen. Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, soll das nicht mehr möglich sein. 

Zwar gibt es nach wie vor die Bezugsdauer von 14 Monaten, allerdings ist eine gemeinsame Elternzeit innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für den Zeitraum von einem Monat möglich sein. Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten soll die Regelung nicht gelten.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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