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600.000 Pfund im Zivilstreit

Gericht verdonnert Trump zur Zahlung von Kosten für Sex-Orgien-Klage

  • Aktualisiert: 12.03.2024
  • 10:28 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Donald Trump hat in London einen Zivilprozess verloren.
Donald Trump hat in London einen Zivilprozess verloren. © Rebecca Blackwell/AP

Ein britischer Ex-Geheimdienstler berichtete, Trump habe an Sex-Orgien in Russland teilgenommen und werde von Moskau erpresst. Der Republikaner klagt auf Schmerzensgeld - scheitert aber vor Gericht. Nun muss er zahlen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dem sogenannten Steele-Dossier zufolge soll Donald Trump an Sex-Orgien in Russland teilgenommen haben.

  • Der Republikaner bestritt, an Sex-Partys teilgenommen zu haben, und verklagte die Beratungsfirma - jedoch erfolglos.

  • Jetzt muss Trump die gesamten Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Nach Angaben der Beklagten sind das über 600.000 Pfund.

Ex-US-Präsident Donald Trump muss Hunderttausende Pfund an Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer gescheiterten Zivilklage in London tragen. Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA am Donnerstag (7. März) unter Berufung auf Gerichtsunterlagen.

Laut der Entscheidung einer Richterin am Londoner High Court muss Trump die gesamten Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Diese könnten sich nach Angaben der Beklagten auf über 600.000 Pfund (ungefähr 700.000 Euro) belaufen. Trump muss zunächst 300.000 Pfund im Voraus zahlen. Der genaue Betrag wird von einem spezialisierten Richter festgelegt, hieß es in der PA-Meldung weiter.

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Prostituierte sollen 2013 in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben

Trump hatte die von dem ehemaligen britischen Geheimdienstmitarbeiter Christopher Steele gegründete Beratungsfirma Orbis Business Intelligence verklagt. Hintergrund war ein an die Öffentlichkeit gelangtes Dossier aus dem Jahr 2016 über den 77-jährigen Trump.

Im sogenannten Steele-Dossier werden Berichte zitiert, die besagen, dass der russische Geheimdienst Filmmaterial von Trumps angeblicher Teilnahme an Sex-Orgien in Russland besitzt und dies als Druckmittel in der Hinterhand behält. Einer der Vorwürfe betrifft einen angeblichen Vorfall in einem Hotel in Moskau im Jahr 2013, bei dem Prostituierte in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben sollen.

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:newstime

Trump legt keine Berufung ein

Der Republikaner bestritt, an Sex-Partys in Russland teilgenommen zu haben, und verklagte die Beratungsfirma. Trump warf dem Unternehmen vor, unrechtmäßig private Daten verwendet zu haben. Der ehemalige US-Präsident forderte Schmerzensgeld für den erlittenen Reputationsverlust. Allerdings hatte eine Richterin die Klage bereits vor der Hauptverhandlung abgewiesen. Wie aus dem Gerichtsdokument laut PA hervorgeht, legte Trump keine Berufung ein.

  • Verwendete Quelle
  • Nachrichtenagentur dpa
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