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Neue Fördermaßnahmen kommen ebenfalls

Härtere Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen: Was sich jetzt ändert

  • Veröffentlicht: 02.10.2024
  • 17:52 Uhr
  • Benedikt Rammer
Eine Frau tippt auf einem Tablet auf einen Link zum Beantragen des Bürgergeldes im Kundenbereich im Jobcenter Berlin Mitte.
Eine Frau tippt auf einem Tablet auf einen Link zum Beantragen des Bürgergeldes im Kundenbereich im Jobcenter Berlin Mitte.© Carsten Koall/dpa

Die Ampel hat sich auf strengere Regeln für Bürgergeldempfänger:innen geeinigt. Auch Schwarzarbeit soll künftig stärker bekämpft werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bürgergeld wird strenger reguliert, insbesondere bei der Ablehnung von Arbeit oder dem Versäumen von Terminen.

  • Neue Fördermaßnahmen zielen darauf ab, Geflüchteten den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

  • Die Umsetzung einiger Änderungen erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2025.

Wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch (2. Oktober) mitteilte, hat die Bundesregierung eine Reform des Bürgergeldsystems beschlossen, die sowohl strengere Sanktionen als auch neue Fördermaßnahmen beinhaltet. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Empfänger:innen dieser Leistungen haben.

Im Video - Im Arbeitsminister Heil: Nullrunde beim Bürgergeld 2025

Längere Arbeitswege sind künftig zumutbar

Die Kabinettsvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt wird, wenn Leistungsempfänger:innen eine zumutbare Arbeit ablehnen. Auch das Versäumen eines Termins im Jobcenter führt zu einer Kürzung des Bürgergelds um 30 Prozent für einen Monat. Diese Kürzungen beziehen sich auf die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt, während bei der Übernahme von Miet- und Heizkosten keine Minderungen vorgenommen werden.

Als zumutbar gilt nun ein Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt. Für kürzere Beschäftigungen unter sechs Stunden sind bis zu zweieinhalb Stunden Arbeitsweg akzeptabel. Wer Schwarzarbeit nachgeht, muss neben strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls mit Leistungskürzungen rechnen.

Eine weitere Verschärfung betrifft das Schonvermögen: Bürgergeldempfänger:innen müssen nach sechs Monaten eigenes Vermögen nutzen, sofern dieses 40.000 Euro übersteigt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro.

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Neue Regeln für Geflüchtete

Zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt wurde das Integrationspraktikum ins Leben gerufen. Dieses Praktikum kann vier bis zwölf Wochen dauern und wird von den Jobcentern finanziert. Geflüchtete können zudem verpflichtet werden, an diesen Praktika teilzunehmen.

Arbeitgeber:innen, die Geflüchtete beschäftigen, können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie diese Arbeitnehmer:innen für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. Dies soll die Sprachkenntnisse verbessern und die Integration fördern.

Das neue Instrument "Erprobung einer Beschäftigungsperspektive" ermöglicht es Beschäftigten, die von einer Entlassung bedroht sind, bis zu vier Wochen bei anderen Arbeitgeber:innen zu arbeiten. Der oder die bisherigen Arbeitgeber:innen müssen dies bei der Arbeitsagentur beantragen und den Lohn des Beschäftigten weiterzahlen.

Die Änderungen sollen schrittweise implementiert werden. Einige der Regelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft, während andere Änderungen später wirksam werden, da die Bundesagentur für Arbeit Zeit zur Anpassung ihrer IT-Systeme benötigt.

  • Verwendete Quellen:
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