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Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag

Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer erlassen

  • Aktualisiert: 21.11.2024
  • 14:01 Uhr
  • Lara Teichmanis

Der Internationale Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen.

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie gegen den Anführer der radikal-islamischen Hamas, Al-Masri, und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joaw Gallant Haftbefehle erlassen.

Das teilte das Gericht laut Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag (21. November) mit und stimmte demnach einem Antrag des Chefanklägers Karim Khan vom Mai 2024  zu.

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Netanjahu und Galant stehen danach unter dem Verdacht von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen.

Israels Beschwerde wurde zurückgewiesen

Chefankläger Khan ermittelt seit Monaten wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg. Israel hatte Beschwerde gegen die Beantragung der Haftbefehle eingereicht. Diese wiesen die Richter zurück. Hamas-Chef Al-Masri - bekannt unter dem Namen Deif - wird wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 7. Oktober gesucht. Er soll bei einem israelischen Bombenangriff im Gazastreifen getötet worden sein. Eine offizielle Bestätigung für seinen Tod gab es jedoch nie.

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Das Gericht sieht ausreichende Gründe für die Annahme, dass Netanjahu und Galant "absichtlich und wissentlich der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wesentliche Dinge für ihr Überleben einschließlich Nahrung, Wasser sowie Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie Brennstoffe und Strom vorenthalten haben."

[...] absichtlich und wissentlich der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wesentliche Dinge für ihr Überleben [...] vorenthalten

Internationaler Strafgerichtshof

Das Weltstrafgericht kennt keine Immunität von Staats- oder Regierungschefs. Bereits 2023 erließ es einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Das Gericht mit Sitz in Den Haag hat selbst keine Möglichkeiten, die Haftbefehle auch zu vollstrecken.

Aber seine 124 Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - sind dazu verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen, sobald sie sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden. Damit werden die Reisemöglichkeiten für die Gesuchten stark eingeschränkt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur Reuters
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