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Umstrittenes Gesetz

Im Zuge der Legalisierung: Diese Voraussetzungen gelten für Cannabis Clubs

  • Aktualisiert: 02.07.2024
  • 09:23 Uhr
  • Sophia Huber
Um den Schwarzmarkt zu verdrängen, soll der Anbau von Cannabis auch im großen Rahmen legal werden - unter gewissen Voraussetzungen.
Um den Schwarzmarkt zu verdrängen, soll der Anbau von Cannabis auch im großen Rahmen legal werden - unter gewissen Voraussetzungen.© Hannes P Albert/dpa

Seit April dürfen Volljährige legal Cannabis konsumieren und bis zu drei Pflanzen anbauen - jetzt sollen Vereine unter strengen Auflagen auch größere Mengen produzieren dürfen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anbauvereinen soll es künftig erlaubt sein, größere Mengen Cannabis zu produzieren.

  • Dafür ist eine behördliche Erlaubnis einzuholen und strenge Auflagen sind einzuhalten.

  • Die Mengen, die ausgegeben werden, sind auf täglich 25 Gramm und monatlich 50 Gramm je Mitglied begrenzt.

Cannabis-Clubs sollen legal werden

Spezielle Clubs, sogenannte Anbauvereinigungen, können ab sofort gemeinschaftlich größere Mengen Cannabis produzieren. Es handelt sich um Organisationen für Volljährige mit bis zu 500 Mitgliedern. Diese dürfen Cannabis nicht-kommerziell anbauen. Grundvoraussetzung ist die Organisation als eingetragene Vereine oder Genossenschaften, Stiftungen oder Unternehmen sind hingegen nicht zugelassen.

Nur Cannabis in seiner Reinform ist erlaubt, beispielsweise als getrocknete Blüten, blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Jegliche Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln sind jedoch verboten.

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Strenge Regeln sind einzuhalten

Bei Beantragung der behördlichen Erlaubnis sind Mitgliederzahl, Standort, Anbaufläche, erwartete Jahresproduktion, Sicherheitsmaßnahmen und Jugendschutzkonzepte mitzuteilen. Die Erlaubnis ist sieben Jahre gültig und kann verlängert werden.

Zu berücksichtigen sind strenge Auflagen und behördliche Genehmigungen. So müssen unter anderem Vereinsmitglieder mindestens sechs Monate in Deutschland wohnhaft sein. Um Drogentourismus zu verhindern, ist eine Mitgliedschaft von zumindest drei Monaten verpflichtend. Vorstandsmitglieder dürfen außerdem nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein.

Was die Anbauflächen betrifft, so darf es sich um kein Wohngebäude handeln und sie müssen unauffällig gekennzeichnet sein. Werbung wie auch der Konsum vor Ort sind strengstens verboten. Einzuhalten sind außerdem Mindestabstände zu Schulen, Spielplätzen und anderen gefährdeten Jugend-Einrichtungen.

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Clubs haben großes Interesse

Pro Mitglied dürfen die Vereine täglich maximal 25 Gramm Cannabis und maximal 50 Gramm pro Monat ausgeben. Für 18- bis 21-Jährige gelten etwas niedrigere Mengen und höhere THC-Grenzwerte.

Genaue Jahresmengen, die sich am Eigenbedarf der Mitglieder orientieren, werden festgelegt. Alles, was darüber produziert wird, muss vernichtet werden.

Trotz der vielen Auflagen spricht Bundesdrogenbeauftragter Burkhard Blienert (SPD) von "hohem Interesse" der Clubs. Vereinsgründungen im dreistelligen Bereich werden erwartet. Das Gesundheitsministerium hat entschieden, dass im ersten Jahr 1.000 und im zweiten bis fünften Jahr jeweils 500 Vereine angemeldet werden dürfen.

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  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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