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Urteil wegen Klimaprotesten

Letzte Generation: Haftstrafe für Klimaaktivistin nach Farbattacken

  • Aktualisiert: 17.07.2024
  • 17:50 Uhr
  • dpa
Wegen mitunter Sachbeschädigung muss ein Mitglied der Letzten Generation eine Haftstrafe antreten.
Wegen mitunter Sachbeschädigung muss ein Mitglied der Letzten Generation eine Haftstrafe antreten.© Sven Käuler/Tnn/dpa

Ein weiteres Urteil gegen ein Mitglied der Letzten Generation wurde in Berlin verkündet. Wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung muss eine 32-jährige Aktivistin für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis.

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Nach Farbattacken und Straßenblockaden in Berlin ist eine Klimaaktivistin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach das Mitglied der Gruppe Letzte Generation wegen Sachbeschädigung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Video: "Sei ehrlich!": Letzte Generation beschmiert Kanzleramt

Die 32-Jährige hat sich laut Urteil zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 in fünf Fällen an Straßenblockaden beteiligt und sich dabei auf Fahrbahnen beziehungsweise sogenannten Verkehrszeichenbrücken festgeklebt. 

An Farbattacken beteiligt

Zudem hat sie sich am zwei Farbattacken beteiligt: Am 7. März 2023 bespritzte die Klimagruppe aus Protest gegen die Politik von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums mit oranger Farbe. Dafür hatten die Aktivisten ein Feuerwehrauto angemietet. Am 22. April 2023 gab es dann eine Aktion am Kurfürstendamm, bei der Luxus-Boutiquen mit oranger Farbe beschmiert wurden. 

Nach Gerichtsangaben waren es nicht die einzigen Straftaten, an denen sich die 32-Jährige beteiligt hat. Sie sei bereits wegen anderer Aktionen der Klimagruppe von Gerichten in Hamburg und Berlin zu Geldstrafen verurteilt worden, betonte die Sprecherin. Diese seien im aktuellen Prozess nicht in die Gesamtstrafe einbezogen worden. 

 

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