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Nachhaltigkeit

Neue Instandsetzungspflicht: Recht auf Reparatur per EU-Gesetz

  • Veröffentlicht: 23.03.2023
  • 10:32 Uhr
  • Stefan Kendzia
Aller Verbraucher:innen sollen per EU-Kommission das Recht erhalten, Verbrauchsgüter reparieren lassen zu können.
Aller Verbraucher:innen sollen per EU-Kommission das Recht erhalten, Verbrauchsgüter reparieren lassen zu können.© Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Es muss was geschehen: In der EU fallen jedes Jahr Müllberge an, die nicht sein müssten. 35 Millionen Tonnen Geräteschrott sammeln sich Jahr für Jahr an. Und das nur, weil hauptsächlich Elektroprodukte vorzeitig weggeworfen werden. Denn angeblich soll sich eine Reparatur "nicht mehr lohnen". Jetzt will Brüssel Verbraucher:innen endlich das Recht auf Reparatur einräumen und gleichzeitig die Umwelt schonen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • 35 Millionen Tonnen Geräteschrott sammeln sich Jahr für Jahr an.

  • Jetzt will die EU Verbraucher:innen endlich das Recht auf Reparatur einräumen.

  • Ab wann die Vorschriften gelte sollen, steht noch nicht fest.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilt, stehen wir in Europa kurz vor einer wichtigen Veränderung: Verbraucher:innen sollen endlich das Recht erhalten, ihre defekten Geräte auch nach der zweijährigen Gewährleistung auf Wunsch reparieren lassen zu können. Das schont den eigenen Geldbeutel und vor allem auch die Umwelt. Dabei geht es allgemein um elektronische Verbrauchsgüter. Unterm Strich handelt es sich sich um "bewegliche körperliche Gegenstände".

Im Video: EU-Kommission stellt Gesetz gegen Greenwashing vor

Reparierbarkeit per Gesetz

Die EU schreibt heute schon eine Reparierbarkeit für viele Haushaltsgeräte innerhalb eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren vor. Dazu gehören unter anderem Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Bildschirme oder Staubsauger. Nach Ablauf der Gewährleistung ist eine Reparatur allerdings nicht kostenlos - aber manchmal günstiger als ein Neugerät. Hinzukommen sollen laut "Frankfurter Allgemeine" Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets - weitere Geräte sind bereits angedacht. Für all diese Geräte soll nun demnächst das Recht auf Reparatur gelten. Natürlich soweit das technisch möglich und machbar ist.

Damit die Reparatur auch reibungslos ablaufen kann, sind die Mitgliedsstaaten angehalten, für Internet-Plattformen zu sorgen, auf denen Verbraucher:innen Reparaturwerkstätten finden können. Die Preise sollen transparent dargestellt sein, damit Kund:innen auch einfach vergleichen können.

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Reparatur-Recht: viele positive Auswirkungen

Das Recht auf Reparatur soll sich positiv auf Umwelt, Klima und Verbraucher:innen auswirken. So könnten sich nach Hochrechnungen innerhalb von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgase, 1,8 Millionen Tonnen Rohstoffe und 3 Millionen Tonnen Abfall einsparen. Im Gegenzug könnten im gleichen Zeitraum bei Reparatur statt Mülldeponie rund 15,6 Milliarden Euro auf Verbraucher:innenseite eingespart werden, schätzt die Kommission.

Ab wann die Vorschriften gelte sollen, steht noch nicht fest. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen sich zuerst noch auf eine konkrete Ausgestaltung der Regeln einigen - dies könne mehrere Monate dauern. Auch könne es noch zu Änderungen kommen. "Entscheidend ist, dass Unternehmen keine abschreckenden Mondpreise verlangen, damit das Recht auf Reparatur sozial verträglich ist", so CSU-Politiker Ferber. Ähnlich äußert sich die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne). Sie werde sich dafür einsetzen, dass Verbraucher:innen nicht auf den Kosten von Reparaturen sitzen bleiben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Frankfurter Allgemeine: "Recht auf Reparatur"
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