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Münchner Behörden warnen

Neue Masche: Betrüger geben sich als Staatsanwalt aus - mit Original-Telefonnummer

  • Veröffentlicht: 07.11.2023
  • 15:02 Uhr
  • Lena Glöckner
Die Münchner Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht warnen vor Anrufen von falschen Staatsanwälten.
Die Münchner Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht warnen vor Anrufen von falschen Staatsanwälten.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Vorsicht, Abzocke: Indem sie sich als Staatsanwälte ausgeben, versuchen Betrüger in München, Geld von Privatpersonen zu erbeuten. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft warnen eindringlich.

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In der bayerischen Landeshauptstadt gibt es offenbar eine neue Betrugsmasche. Anrufer geben vor, im Namen der Staatsanwaltschaft München I zu handeln und fordern Zahlungen. Andernfalls würde ein Haftbefehl gegen den Angerufenen erlassen. Davor warnten Münchner Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

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Das Perfide: Um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen, manipulieren die Täter sogar die Anruferkennung, sodass die Rufnummer des Landgerichts München I (089/5597-03) auf dem Display erscheint. Die Fälle ähneln dem Tatmuster der "falschen Polizeibeamten", bei denen Betrüger vorgeben, Gesetzeshüter zu sein und Geld oder Wertsachen von ihren Opfern verlangen.

Staatsanwaltschaft verlangt telefonisch keine Zahlungen

Die Staatsanwaltschaft München I würde niemals Zahlungen am Telefon verlangen, betonen die Behörden in ihrer Mitteilung. "Wir stellen daher klar: Die Staatsanwaltschaft München I verlangt am Telefon keine Zahlungen, insbesondere nicht ohne vorangegangenen Schriftverkehr", heißt es in dem Schreiben. 

Bei verdächtigen Anrufen sollte man also keinesfalls Zahlungen leisten und umgehend die Polizei kontaktieren. Ähnlich wie bei den "falschen Polizeibeamten" können die Inhalte der betrügerischen Kontaktaufnahme von Anruf zu Anruf variieren - auch die auf dem Display erscheinende Telefonnummer kann unterschiedlich sein. 

  • Verwendete Quellen:
  • Gemeinsame Pressemitteilung der StA München I und des OLG München
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