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"Nationalsozialistischer Untergrund"

NSU-Terroristin Zschäpe: Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • Veröffentlicht: 24.10.2022
  • 15:40 Uhr
  • str
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© dpa

Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende der drei Rechtsextremen, die mordend durch Deutschland gezogen waren. Sie legte Verfassungsbeschwerde gegen ihr Urteil ein – ohne Erfolg.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Beate Zschäpe hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und ist damit gescheitert.
  • Sie hatte insbesondere beanstandet, der Bundesgerichtshof hätte ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen.
  • Die Terroristin bleibt damit lebenslang in Haft.

Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass weder dargelegt noch aus sich heraus ersichtlich sei, dass die Rechte der Terroristin verletzt worden seien.

"Die Beschwerdeführerin hat weder dargetan noch ist es aus sich heraus ersichtlich, dass sie in ihren Rechten auf die Gewährung rechtlichen Gehörs, aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot oder auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter verletzt ist", hieß es in der Pressemitteilung.

OLG, BGH und Bundesverfassungsgericht

Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, der Bundesgerichtshof hätte ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen. Ihre Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" wurde im August 2021 vom BGH bestätigt.

Damit wurde die Strafe rechtskräftig, die das Oberlandesgericht München 2018 gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios verhängt hatte. Das Urteil lautete: "Lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld".

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Zschäpe hat alle Taten mitgeplant

Zschäpe hatte mit ihren rechtsterroristischen Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14 Jahre im Untergrund gelebt. Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten die beiden Männer acht türkischstämmige, einen griechischen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin.

Lange Zeit war nicht bekannt, wer hinter diesen Serien von Morden stand. Ein Bekennervideo von Zschäpe brachte Klarheit. Es stellte sich aber immer die Frage, inwieweit Zschäpe für die Taten als mehrfache Mörderin mitverantwortlich gemacht werden könne. Das BGH prüfte monatelang und kam zu dem Entschluss: "Sie übte eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing." Die Rechtsextreme habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen Bekennervideos bereitgestanden.

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