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Kabinett billigt Gesetzentwurf

Regierung probt Bürokratie-Abbau: Bauen soll einfacher werden

  • Veröffentlicht: 06.11.2024
  • 17:36 Uhr
  • Michael Reimers
Handwerker arbeiten am Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Handwerker arbeiten am Neubau eines Mehrfamilienhauses.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf mit Änderungen des Bauvertragsrechts beschlossen. Diese sollen es ermöglichen, beim Neu- und Umbau künftig von Baustandards abzuweichen, die nur dem Komfort dienen und nicht der Sicherheit.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will den Wohnungsbau einfacher und damit auch günstiger machen.

  • Das Kabinett gab am Mittwoch (6. November) grünes Licht für einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Bauvertragsrecht.

  • Mit der geplanten Novelle soll es leichter werden, von Baustandards abzuweichen, die nur dem Komfort dienen und nicht der Sicherheit.

"Viele Normen auf unseren Baustellen sind für gute und sichere Häuser nicht nötig": So begründete Bauministerin Klara Geywitz (SPD) die Baurechtsnovelle, die am Mittwoch (6. November) vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Die Gesetzesänderung wird nach Ansicht von FDP-Justizminister Marco Buschmann nicht nur Bürokratie abbauen, sondern Bauträgern und privaten Bauleuten auch viel Geld ersparen. "Fachleute schätzen das Einsparpotenzial auf mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr", so Buschmann. "Wer möchte, muss auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten können."

Bei Bauprojekten sollen die Ausstattungsstandards künftig demnach nur eingehalten werden müssen, wenn die Vertragspartner sich ausdrücklich darauf verständigt haben. Ohne diese Vereinbarung kann es Abweichungen geben. Die Baustandards sind in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter angestiegen. Buschmann sagte, sanierte Altbauwohnungen seien sehr beliebt, obwohl sie nicht alle aktuellen Standards einhielten.

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Gesetzesnovelle betrifft Neu- und Umbau von Häusern

Mit der geplanten Novelle soll es Buschmann zufolge leichter werden, von Baustandards abzuweichen, die nur dem Komfort dienen und nicht der Sicherheit. Das könne etwa die Raumhöhe betreffen, den Schallschutz, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird.

"Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden", erklärte Geywitz, wies aber darauf hin: "Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt."

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Bauunternehmer:innen sollen künftig nur noch dann vertraglich zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet sein, wenn dies im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wird ein Bauvertrag nicht zwischen zwei Firmen geschlossen, sondern zwischen einem Bauunternehmen und Privatleuten, dann müssen die Auftraggeber:innen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Abweichungen von sogenannten Komfortstandards geplant sind. Die geplante Gesetzesänderung soll nicht nur den Neubau betreffen, sondern auch Umbauten.

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Buschmann: "Bauen in Deutschland ist zu teuer"

"Bauen in Deutschland ist zu teuer", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann, dessen Haus die Vorlage erarbeitet hat. Dies sei ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel in vielen Ballungszentren. Um diesen zu beseitigen, solle in Zukunft jeder Bauherr die Möglichkeit haben, sich den Wohnstandard auszusuchen, der zu seinen Wünschen und dem eigenen Geldbeutel passte. Im Bundestag ergänzte der FDP-Politiker, es sei ein guter Tag für den Bürokratieabbau und insgesamt ein wichtiger Schritt.

Kritik kam prompt vom Handwerksverband ZDH, der bemängelte, es fehle noch die Praxistauglichkeit. Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe könnten zu Haftungsrisiken führen. "Der Gesetzentwurf muss deshalb im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden." Es brauche genaue Kriterien, um von technischen Normen abweichen zu können.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur Reuters
  • Nachrichtenagentur dpa
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