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Speicherung nur noch sechs Monate

250.000 Verbraucher betroffen: Schufa löscht alte Schuldeneinträge

  • Aktualisiert: 02.05.2023
  • 17:49 Uhr
  • Lena Glöckner
Die Schufa löscht alte Einträge von 250.000 Verbraucher:innen.
Die Schufa löscht alte Einträge von 250.000 Verbraucher:innen.© dpa

Verbraucher:innen müssen nach einer Privatinsolvenz wieder durchstarten können. Bei Auskunfteien wie der Schufa bleiben die Daten aber noch für drei Jahre gespeichert. Jetzt kommt Bewegung in die umstrittene Praxis.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schufa hat die Einträge Hunderttausender Verbraucher:innen gelöscht.

  • Die Speicherfrist der Einträge wird künftig von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.

  • Hintergrund ist ein laufendes Gerichtsverfahren.

Rund 250.000 Verbraucher:innen, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben, können aufatmen: Die Schufa hat nach eigenen Angaben ihre Einträge gelöscht. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Im Video: Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenzen.

Nur noch sechs Monate: Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenzen

"Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer", sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.

Gerichte streiten über Zulässigkeit

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Info wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der EU ein neues Datenschutzrecht.

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Lange Speicherung vereitelt Beteiligung am Wirtschaftsleben

Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen - durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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