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Tragödie in Baden-Württemberg

Tot aufgefundenes Mädchen in Bingen: Polizei ermittelt gegen Mutter

  • Veröffentlicht: 22.12.2023
  • 14:39 Uhr
  • Emre Bölükbasi
Hat die Mutter der tot aufgefundenen Zweijährigen fahrlässig gehandelt?
Hat die Mutter der tot aufgefundenen Zweijährigen fahrlässig gehandelt?© Christoph Schmidt/dpa

Nach tagelanger Suche ist ein zweijähriges Kleinkind in einem Fluss tot aufgefunden worden. Die Hintergründe der Tragödie werden ermittelt. Es richtet sich ein schwerer Verdacht gegen die Mutter: Hat sie fahrlässig gehandelt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tod einer Zweijährigen in einem Fluss erschüttert Deutschland.

  • Eine Obduktion ergab, dass das Kleinkind in einem Fluss in Baden-Württemberg ertrunken war.

  • Nun wird ermittelt, ob sich die Mutter der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat.

Im Fall des tot aufgefundenen Kleinkinds im schwäbischen Bingen ermittelt die Polizei gegen die Mutter der Zweijährigen. Es liegt der Verdacht der fahrlässigen Tötung vor, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Ravensburg vom Donnerstag (21. Dezember) hervorgeht.

Die 24-jährige Mutter könnte laut dem Staatsanwalt Ronny Stegel ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. "Ein zweijähriges Kind sollte nicht allein zum Fluss laufen", sagte er laut der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag (21. Dezember). Gegenstand der Ermittlungen sei, "wann und wie das Mädchen zum Fluss gekommen ist". 

Gegen den Vater liege kein Verdacht vor. Er soll zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause gewesen sein.

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Zweijährige im Fluss ertrunken

Das Kleinkind hatte am Sonntag (17. Dezember) wahrscheinlich zwischen 16:00 und 17:00 Uhr das Elternhaus verlassen. Nach einer großen Suchaktion wurde die Zweijährige am Dienstag (19. Dezember) von Taucher:innen tot aus dem Fluss Lauchert geborgen.

Aus der Obduktion ging hervor, dass das Kind ertrunken war. Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine Fremdbeteiligung am Tod des Kindes liegen laut der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht vor.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Polizeipräsidium Ravensburg: Pressemitteilung
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