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Pläne für verschärfte Kontrolle

Überwachung bei WhatsApp: EU will künftig Nachrichten mitlesen

  • Aktualisiert: 10.06.2024
  • 12:08 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die EU-Kommission plant offenbar eine starke Ausweitung digitaler Überwachungsmaßnahmen und will zukünftig neben Messengerdiensten auch Haushaltsgeräte überwachen. (Symbolbild)
Die EU-Kommission plant offenbar eine starke Ausweitung digitaler Überwachungsmaßnahmen und will zukünftig neben Messengerdiensten auch Haushaltsgeräte überwachen. (Symbolbild)© sdecoret - stock.adobe.com

Werden demnächst Messengerdienste, Sprachassistenten und Haushaltsgeräte wie Telefone oder smarte Kühlschränke von der EU-Kommision überwacht? Pläne dazu gibt es bereits.

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Inhalt

  • Realität oder Fiktion?
  • So könnten Ermittler:innen Daten entschlüsseln.
  • Verlust der Privatsphäre

In dem US-amerikanischen Science-Fiction-Film "The Circle" von Dave Eggers aus dem Jahr 2017 wird eine nahe Zukunft beschrieben, in der ein großer Konzern sämtliche Benutzerprofile, E-Mail- und Online-Konten sowie Zahlungssysteme einer Person zusammenführt und somit riesige Mengen an Informationen seiner Nutzer:innen erhält.

Das Unternehmen untergräbt jegliche Privatsphäre der Bevölkerung und kann somit nahezu alle zwischenmenschlichen Interaktionen kontrollieren. Okay, das ist Fiktion. Aber langsam könnte die EU diesem Filminhalt recht nahekommen.

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Realität oder Fiktion?

In der EU-Datenschutzrichtlinie heißt es, dass öffentlich zugänglich übertragenen Nachrichten ihrer Nutzer:innen nicht "mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen" dürfen (Artikel 5 Abs. 1).

Bereits seit Jahren wird aber immer wieder vor der Überwachung von Messengerdiensten gewarnt. Nun plant die EU-Kommission offenbar eine starke Ausweitung dieser Überwachungsmaßnahmen und will zukünftig neben WhatsApp und Sprachassistenten von Google oder Apple auch Haushaltsgeräte wie Telefone oder smarte Kühlschränke überwachen, schreibt "T-Online" und bezieht sich auf ein vertrauliches Vorschlagspapier einer Expertengruppe im Auftrag der EU-Kommission. Dieses 28-seitige Papier liege dem Nachrichtenportal vor. In ihm würden 42 Punkte für eine verschärfte Überwachung vorgeschlagen.

Hintergrund für die striktere Überwachung der Kommission sei das Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität. Zudem soll damit Terrorismus frühzeitig erkannt und bekämpft werden. Unter dem Titel "Recommendations from the High-Level Group on Access to Data for Effective Law Enforcement" (Empfehlungen der Expertengruppe, wie der Zugriff auf digitale Daten geregelt werden kann, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten) ist der Entwurf aufgezeigt. Wie "T-Online" schreibt, könne so die Gesetzgebung an die neuen technischen Möglichkeiten der Kriminellen angepasst werden.

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So könnten Ermittler:innen Daten entschlüsseln.

Bislang ist es Gesetzeshüter:innen nicht möglich, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten zu umgehen. Dies solle sich künftig ändern.

Damit es Ermittler:innen ermöglicht wird, verschlüsselte Daten zu entschlüssen, sollen diese beispielsweise die Verschlüsselung von Messengerdiensten wie WhatsApp mit einem sogenannten "Generalschlüssel" aufheben können. Dieser solle von den Anbietern vorgelegt werden. Weigerten sich Hersteller wie Apple, Google oder Meta zu kooperieren, könnten diesen Strafen drohen. Allerdings sei für eine Entschlüsselung vermutlich ein richterlicher Beschluss nötig.

Zudem solle sichergestellt werden, dass "es eine große Standardisierung gibt". Betroffen hiervon sein solle auch das "Internet of Things" (Internet der Dinge), wie vernetzte Autos oder alle anderen Formen der Konnektivität. Somit könnten die Ermittler:innen auch über Heimassistenten wie Google Home, Alexa, den Apple-Assistenten sowie über smarte Kühlschränke an Daten gelangen.

Ebenso wird wieder die Forderung nach der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung laut. Diese würde per Gesetz Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten verpflichten, Verkehrsdaten (beispielsweise IP-Adresse, Telefonkontakte oder Standortdaten) aller Nutzer:innen über einen gewissen Zeitraum "zu speichern und diese im Bedarfsfall an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben", so "T-online" und bezieht sich dabei auf Punkt 27 des Vorschlagpapiers der Expertengruppe. 

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Verlust der Privatsphäre

Bislang hatte das Bundesverwaltungsgericht die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als europarechtswidrig eingestuft. Daher gilt diese bisher auch nicht in Deutschland.

Offenbar beabsichtige nun die Expertengruppe auf EU-Ebene einen neuen Vorstoß zu wagen und somit deutsche Entscheidungen auszuhebeln.

Wenn die Punkte des Vorschlagspapiers daher umgesetzt würden, hieße dies im Umkehrschluss, dass verschlüsselte Messengerdienste nicht mehr sicher seien und quasi offen zugänglich - für die Ermittlungsbehörden, aber möglicherweise auch für autoritäre Regime, sofern diese in den Besitz des "Generalschlüssels" gelangt sind.

Somit hätte uns also auch die Fiktion eingeholt.

  • Verwendete Quellen:
  • EUR-Lex: "RICHTLINIE 2002/58/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATE"
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