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Bei Gepäckkontrolle entdeckt

Wegen Gummibärchen: Frau aus Texas erhält lebenslanges Kreuzfahrtverbot 

  • Aktualisiert: 21.11.2023
  • 09:47 Uhr
  • Stefan Kendzia
Eine Frau bekam von der Reederei Carnival Cruises ein lebenslängliches Kreuzfahrt-Verbot. Grund ist eine Süßigkeit, die sie im Gepäck mitführte.
Eine Frau bekam von der Reederei Carnival Cruises ein lebenslängliches Kreuzfahrt-Verbot. Grund ist eine Süßigkeit, die sie im Gepäck mitführte.© REUTERS

Strenger als die Polizei: Die Reederei Carnival Cruise Lines versteht offenbar überhaupt keinen Spaß und erteilte einer Passagierin lebenslanges Kreuzfahrt-Verbot. Alles wegen einer Packung Süßigkeiten im Gepäck.

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Damit hätte eine US-Passagierin sicher nicht gerechnet, als sie an Bord des Kreuzfahrtschiffs Carnival Magic ging, um eine unvergessliche Seereise anzutreten: Bei der Gepäckkontrolle wurde bei der Dame eine Süßigkeit gefunden, die ihr von der Reederei Carnival Cruise Lines ein lebenslanges Kreuzfahrt-Verbot einbrockte. 

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Kleines Päckchen Gummibärchen, große Wirkung

Für die Texanerin endete die Kreuzfahrt, noch bevor sie begonnen hat: Grund ist ein Fund einer harmlosen Süßigkeit in ihrem Gepäck, die sie die Reise kosten sollte. Bei der Sicherheitskontrolle vor dem Check-in piepste der Metalldetektor. Grund waren mitgeführte Haarklammern. Was aber dann laut "Washington Post" gefunden wurde, bereitete der Dame viel größere Probleme: Es kam ein Päckchen CBD-Gummibärchen zum Vorschein - das sind Gummibärchen, die mit Cannabidiol versetzt sind. 

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Die Passagierin versicherte, die Gummibärchen legal im Internet gekauft zu haben und als Schlafmittel zu verwenden - das Sicherheitspersonal entschied sich dennoch dafür, kurzen Prozess zu machen: Ihr wurde der Zugang zum Kreuzfahrtschiff verboten und sie musste unverrichteter Dinge wieder abreisen.

In den Vorschriften der Carnival Cruise Line zu verbotenen Produkten heißt es: "Carnival erkennt an, dass einige US-Bundesstaaten die Verwendung von Marihuana zu Freizeitzwecken und/oder zu medizinischen Zwecken legalisiert haben. Die Kreuzfahrtgesellschaften sind jedoch verpflichtet, die US-Bundesgesetze zu befolgen, die den Besitz und Gebrauch von Marihuana und anderen illegalen Substanzen strikt verbieten. Folglich ist Marihuana, einschließlich Marihuana für medizinische Zwecke, an Bord nicht erlaubt." Darunter fallen demnach auch sämtliche THC- und CBD-Produkte.

Obwohl die vorliegenden Gummibärchen lediglich einen homöopathischen THC-Gehalt von weniger als 0,1 Prozent enthielten und damit weit unter dem gesetzlichen Grenzwert des Bundesstaates Florida (hier wollte die Frau an Bord gehen) von 0,3 Prozent lagen.

Kaum war die Passagierin wieder zu Hause, erhielt sie Post von der Reederei. Darin war zu lesen, dass sie von nun an lebenslang kein Kreuzfahrtschiff der Carnival Cruise Lines mehr betreten dürfe: "Diese Entscheidung basierte auf Ihren Handlungen auf der aktuellen Kreuzfahrt, die einen Verstoß gegen die Schiffsregeln darstellten, die Sicherheit und/oder das Vergnügen anderer Gäste auf dem Schiff beeinträchtigten oder Carnival Schaden zufügten", war in dem Brief zu lesen, welcher der "Washington Post" vorlag. Die Kundin will jetzt gegen das Verbot vorgehen und fordert eine Entschädigung für die verpasste Reise.

  • Verwendete Quellen:
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urn:newsml:dpa.com:20090101:241126-99-154776
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