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Ablöser von Hartz IV

Zankapfel Bürgergeld – wer blockiert es, wer bekommt es und wann kommt es?

  • Veröffentlicht: 10.11.2022
  • 15:17 Uhr
  • glö
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Für die Ampel ist es die größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren, für die Opposition ein Anreiz, "sich in die Hängematte zu legen". Alle Infos über den großen Streitpunkt in Berlin – das Bürgergeld.

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Der Bundestag hat an diesem Donnerstag (10. November) über das geplante Bürgergeld abgestimmt - und es beschlossen. SPD, Grüne und FDP haben das Gesetz mit ihrer Mehrheit durchgewunken - gegen den Widerstand der Opposition.

Die Union, auf deren Zustimmung die Ampel aber im Bundesrat für eine endgültige Verabschiedung des Bürgergelds angewiesen ist, hat den angepeilten Wechsel weg vom bisherigen Hartz-IV-System in den vergangenen Wochen immer wieder scharf kritisiert und droht mit einer Blockade in der Länderkammer. Am Montag (14. November) soll im Bundesrat abgestimmt werden. Sollte es dort keine Einigung geben, wird das Gesetz in den Vermittlungsausschuss gehen.

Die Union will das Gesetz blockieren – was sind die Knackpunkte?

Aus Sicht von CDU und CSU senkt das Bürgergeld die Motivation, eine Arbeit anzunehmen und schafft "Anreize zur Einwanderung in unser Sozialsystem", wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erst kürzlich sagte. Linkspartei und Sozialverbände kritisieren das Bürgergeld dagegen als zu niedrig. "Das Bürgergeld ist nicht im Ansatz armutsfest", sagte Linke-Co-Fraktionschef Dietmar Bartsch. "Bürgergeld klingt gut, aber real ist es eben keine Abkehr von Hartz IV, das System bleibt erhalten. In der Substanz ist es Hartz V."

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Von der Union wird besonders die anvisierte Vertrauenszeit kritisiert. So sollen Möglichkeiten zur Kürzung von Leistungen mit dem Gesetz in den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, nur eingeschränkt werden, wenn jemand beharrlich nicht mit dem Jobcenter kooperiert. Für die ersten beiden Jahre, in der sogenannten Karenzzeit, soll zudem niemand sein Vermögen antasten müssen, es sei denn, es ist "erheblich" und liegt über 60.000 Euro, plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Auch ein Umzug in eine kleinere Wohnung soll in der Karenzzeit nicht nötig sein.

Für CDU und CSU ist ebenso das Schonvermögen ein Dorn im Auge. Sind die zwei Jahre Karenzzeit um, bleibt mit dem Bürgergeld ein Schonvermögen in Höhe von 15.000 Euro. Zudem wird dann nicht mehr geprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung angemessen sind. Das betrifft auch Anlagen zur Altersvorsorge oder Eigenheime bis 140 und Eigentumswohnungen bis 130 Quadratmetern. Auch der Bundesrechnungshof bezeichnete die Freigrenzen als "unverhältnismäßig hoch". Der Bundeshaushalt sollte demnach "nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann."

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Wann kommt das Bürgergeld – und wer hat Anspruch darauf?

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar die bisherige Grundsicherung Hartz IV ablösen – vorausgesetzt Bundesrat oder der Vermittlungsausschuss kommen bis Ende November auf einen gemeinsamen Nenner. Wer bislang schon Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen hat, hat auch Anspruch auf Bürgergeld. Ebenso wie Hartz-IV wird Bürgergeld nur auf Antrag gewährt, dieser muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Also etwa bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Bürgergeld – einfach ein anderes Wort für Hartz IV?

Der heutige Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende soll auf 502 Euro angehoben werden. Dass es mindestens so viel sein muss, ist wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten unstrittig. Strittig ist allerdings, dass Bürgergeld-Bezieher im Gegensatz zu Hartz-IV-Empfängern erstmal nicht mit Sanktionen belegt werden, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter halten. Generell dürfen Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse künftig höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs ausmachen.

Zusätzlich zum Bürgergeld soll es 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat geben, wenn jemand einen Berufsabschluss nachholt oder 75 Euro zusätzlich, wenn andere Weiterbildungsmaßnahmen angenommen werden. Den sogenannten Vermittlungsvorrang will die Ampel abschaffen. Ziel soll es demnach künftig nicht mehr sein, Betroffene möglichst schnell in irgendeinen Job zu vermitteln, sondern durch Weiterbildung für eine dauerhafte Tätigkeit vorzubereiten. Hier wird auch mit dem Fachkräftemangel argumentiert. Auf den Weiterbildungsteil im Gesetz legt vor allem die FDP in der Ampel wert, die mit einigen anderen Teilen des Bürgergelds auch ihre Bauchschmerzen hatte, wie die koalitionsinternen Beratungen im Sommer gezeigt hatten.

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Stehen Arbeitslose mit dem Bürgergeld wirklich besser da als Erwerbstätige?

"Mit dem Bürgergeld wird Nichtarbeiten deutlich attraktiver", sagt Carsten Linnemann, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU. Die AfD argumentiert ähnlich: Die Anreize, "sich in die Hängematte zu legen", nähmen zu, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann.

Tatsächlich ist der Vergleich von Bürgergeld mit dem Nettolohn einzelner Geringverdiener:innen, wie von der Union oft herangezogen, aber irreführend. Hierbei werden staatliche Leistungen verschwiegen, die Arbeitnehmer:innen im Niedriglohnsektor zustehen: etwa Wohngeld, Kinderzuschläge, Unterhaltsleistungen oder Freibeträge - also zusätzliches Geld, das nur Erwerbstätige beantragen können. Durch die Unterschlagung dieser Zuschüsse fallen die Ergebnisse solcher Rechnungen für Beschäftigte im Niedriglohnsektor teils um mehrere Hundert Euro zu niedrig aus.

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) auf dessen Rechnung sich viele Kritiker:innen stützen, hat seine "Erstversion" zum Lohnabstandsgebot unter Hinweis auf "Fehlinterpretationen" inzwischen von der Seite genommen und eine Überarbeitung angekündigt.

Verwendete Quellen:

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