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Prozess in Halle

Zweiter Verhandlungstag gegen AfD-Politiker Björn Höcke in Halle: "Bin völlig unschuldig"

  • Aktualisiert: 23.04.2024
  • 17:44 Uhr
  • Lara Teichmanis
Björn Höcke (M.) ist angeklagt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Björn Höcke (M.) ist angeklagt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.© Jens Schlueter/AFP Pool/dpa

Er hätte einen Nazi-Spruch nicht verwendet, wenn er dessen Verbot gekannt hätte - so beteuert Thüringens AfD-Chef vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht das komplett anders.

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Mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum hat der AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle seine Unwissenheit beteuert. "Ich bin tatsächlich völlig unschuldig", sagte er beim zweiten Prozesstag am Dienstag (23. April) zum Vorwurf, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben.

Ich bin tatsächlich völlig unschuldig.

Björn Höcke, AfD-Politiker

Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung "Alles für Deutschland" handele, hätte er sie "mit Sicherheit nicht verwendet", gab der 52-Jährige zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihr Vorwurf: Der frühere Geschichtslehrer habe gewusst, was er tue. Ihm wird deshalb das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.

Im Video: Darum geht es im Prozess gegen Björn Höcke

Darum geht es im Prozess gegen Björn Höcke

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Zweiter Prozesstag in Sachsen-Anhalt

Der Prozess hat am vergangenen Donnerstag (18. April) am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hatte. Gegen Ende der etwa 20-minütigen Rede sagte er: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland."

Staatsanwaltschaft Halle erhebt Anklage gegen Höcke
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Nach Höckes Erklärung befragte die Staatsanwaltschaft den Politiker - unter anderem zu mehreren Verfahren gegen andere AfD-Politiker. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie den verbotenen Spruch ebenfalls verwendet haben, in Reden oder auf Plakaten. Höcke sagte, er habe davon nichts gewusst.

Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke. Im Dezember vergangenen Jahres soll Höcke den Ausspruch noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben. Dieser Fall ist derzeit aber nicht Teil der Verhandlung in Halle. In Zukunft wird sich der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gibt es dort noch nicht.

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Wegen des großen öffentlichen Interesses findet der Prozess nicht direkt im Landgericht in Halle, sondern in einem größeren Gerichtssaal im Justizzentrum statt. Bis Mitte Mai sind weitere Prozesstermine geplant. Dies könnte sich im Verlauf der Verhandlung jedoch noch ändern.

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Trump als Vorbild von Höcke

Schon vor der Eröffnung des Prozesses hatte Höcke seine Wortwahl verteidigt. Er habe den Slogan in einer freien Wahlkampfrede genutzt und damit letztlich das "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er. In Merseburg sei ihm kurz vor seiner Rede der Titel des Wahlprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt ins Auge gesprungen. Daraufhin habe er spontan den Dreiklang für das Ende seiner Rede formuliert.

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"Habe mit Nationalsozialismus nichts am Hut"

In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers. In seiner Einlassung beschrieb er sich als einen "rechtstreuen Bürger". Außerdem betonte er: "Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts am Hut." Die Parole der SA bezeichnete Höcke als einen "Alltagsspruch".

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Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel hatte Anzeige gegen Höcke erstattet. Er verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Am zweiten Hauptverhandlungstag wurde vor Gericht ein Video abgespielt, das die Rede von Höcke zeigt. Außerdem wurde vor Höckes Einlassung der Polizist als Zeuge vernommen, der Striegels Anzeige aufgenommen hatte.

Landtagswahl in Thüringen

Der 52-jährige Höcke will am 1. September bei der Landtagswahl in Thüringen als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Sollte Björn Höcke verurteilt werden, könnte ihm das Gericht auch das aktive und passive Wahlrecht absprechen. Dann könnte er nicht als Spitzenkandidat für die AfD bei der Wahl antreten. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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