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Legalisierung

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was ändert sich jetzt?

  • Aktualisiert: 03.04.2024
  • 18:00 Uhr
  • Christina Strobl
Ein besonderes Geschenk zu Ostern: Ab dem 1. April ist Cannabis teilweise legal in Deutschland. 25 Gramm dürfen Erwachsene künftig mit sich führen.
Ein besonderes Geschenk zu Ostern: Ab dem 1. April ist Cannabis teilweise legal in Deutschland. 25 Gramm dürfen Erwachsene künftig mit sich führen.© Robert Michael/dpa

Mit der ab Ostermontag (1. April) in Kraft getretenen Teillegalisierung von Cannabis ändert sich einiges in Deutschland. Marco Buschmann, Bundesjustizminister (FDP), rechnet mit einer Entlastung für Polizei und Justiz.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teillegalisierung von Cannabis tritt in Kraft: Ab Ostermontag (1. April) darf in Deutschland offiziell gekifft werden - unter bestimmten Bedingungen.

  • 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene künftig mit sich führen, 50 Gramm zu Hause aufbewahren und außerdem bis zu drei Pflanzen für den Eigengebrauch besitzen.

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet damit, dass die Teillegalisierung von Cannabis Polizei und Justiz künftig entlasten wird.

2024 bringt der Osterhase ein ganz spezielles Geschenk, denn ab Ostermontag (1. April) sind der Besitz und Konsum von Cannabis offiziell legal in Deutschland. Doch was ändert sich konkret?

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Erwachsene dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren

Zunächst gilt, dass Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz, gestrichen wird. Alle Volljährigen dürfen fortan maximal 25 Gramm mit sich führen und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren.

Laut allgemeiner Schätzungen gilt, dass ein Gramm Cannabis in etwa für drei Joints reicht. 50 Gramm entsprechen also in etwa 150 Tüten, je nach der bevorzugten Dosierung der Konsumentinnen. Die Gegner der Legalisierung argumentieren, dass diese Menge zu viel wäre. Die geplanten Cannabis-Anbauclubs, die ab 1. Juli erlaubt sein sollen, dürfen diese Menge monatlich an ihre Mitglieder abgeben. Laut der Bundesärztekammer sei dies jedoch bereits "eine relevante Menge". Sie würde "einem Hoch-Risiko-Konsum" entsprechen und zu "cannabisbezogenen Störungen" führen. Das Gesundheitsministerium jedoch hält dagegen und argumentiert, dass der illegale Schwarzmarkt nur ausgestochen werden kann, wenn legales Gras reichlich verfügbar wäre.

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Es darf überall gekifft werden, wo es nicht explizit verboten ist

Auch wenn das Kiffen auf offener Straße künftig erlaubt ist, der Verkauf, sowie die Weitergabe von Cannabis bleiben weiterhin illegal. Lediglich der Besitz und das Anpflanzen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Hinzu kommt, dass Letzteres ausschließlich zu Hause erlaubt ist, nicht etwa in Kleingärten. Maximal dürfen drei Pflanzen angebaut werden.

Prinzipiell darf ab dem 1. April (Ostermontag) überall dort gekifft werden, wo es nicht explizit verboten ist, wie beispielsweise im 100 Meter Umkreis von Schulen, Kitas oder Sportplätzen, sowie in deren Sichtweite. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Außerdem ist der Konsum verboten "in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben". Demnach ist es also Tabu, sich an der Bushaltestelle voller Schulkinder einen Joint anzuzünden. Raucherkneipen dürfen selbst entscheiden, ob sie das Kiffen in ihren Etablissements gestatten, oder nicht.

Auch für die Aufbewahrung gibt es Regeln: Cannabis muss nicht nur gegen Diebstahl geschützt werden. Insbesondere gilt, dass es so aufbewahrt werden muss, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben, wie etwa in abschließbaren Schränken oder Räumen.

Für Minderjährige ist der Kosum weiter verboten

Für alle unter 18 Jahren sind Konsum und Aufbewahrung von Cannabis weiterhin verboten. Daran wird sich also nichts ändern. Erwischt die Polizei Minderjährige beim Kiffen, werden deren Eltern informiert. Insbesondere wenn es sich um sehr junge Konsumenten mit sogenanntem riskantem Konsumverhalten handelt, muss auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Dann kommen die sogenannten Präventionsprogramme ins Spiel, an die die Betroffenen teilnehmen müssen.

Doch wie sollen die fortan geltenden Regeln in Bezug auf Cannabis künftig kontrolliert werden? Verstärkte Kontrollen sind keine geplant, das wäre schon aus personal-technischen Gründen unwahrscheinlich, wie es bei der Deutschen Presseagentur heißt. Kontrollen werden wohl so ablaufen, wie in etwa beim Sicherheitsgurt im Auto oder Handy-Telefonieren am Steuer: Man muss entweder angezeigt, oder auf frischer Tat erwischt werden.

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Cannabis hinterm Steuer ist weiterhin verboten

Im Straßenverkehr ändert sich grundsätzlich nichts: Es ist weiterhin verboten, am Steuer high zu sein. Wer den Cannabiswirkstoff THC nachweist, auch wenn der Konsum schon Tage zurückliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut etabliert, ab dem Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen. Ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol soll es aber auch für THC eine Toleranzschwelle geben: Eine Expertenkommission hat 3,5 Nanogramm vorgeschlagen. Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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Buschmann rechnet mit einer Entlastung für Justiz und Polizei

Dass mit der Teillegalisierung von Cannabis auf die Polizei und die Justiz mehr Arbeit zukommt, bezweifelt vor allem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte der Politiker: "Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet." So könnten die Beamten stärker "relevanter Kriminalität" nachgehen.

Derzeit gebe es mehr als 100 000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten, so Buschmann. Die bisherige Politik habe "Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben." Dies sei ein Zeichen dafür, dass die Politik mit dem bisherigen Handhaben von Cannabis gescheitert sei, findet Buschmann.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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