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Einnahmeverluste bei Discountern

Es geht um 32 Millionen Euro: TEDi klagt auf Corona-Entschädigung

  • Veröffentlicht: 14.03.2025
  • 14:02 Uhr
  • Claudia Scheele
Der Dicounter TEDi musste während der Corona-Pandemie mehrmals geschlossen bleiben.
Der Dicounter TEDi musste während der Corona-Pandemie mehrmals geschlossen bleiben.© IMAGO/Hartenfelser

Während der Corona-Pandemie mussten einige Händler ihre Türen geschlossen halten. Die Muttergesellschaft von TEDi und Woolworth möchte nun eine Corona-Entschädigung erhalten.

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Inhalt

  • Non-Food-Händler beklagen starke Benachteiligung
  • Ähnliche Fälle bisher nicht erfolgreich

Rund fünf Jahre ist es nun her, dass die Corona-Pandemie die ganze Welt überrollt hat. Nicht nur in Deutschland hatte das zu massiven Einschränkungen im alltäglichen Leben geführt. Die Lockdowns in Deutschland führten dazu, dass Einzelhändler, die keine Lebensmittel verkauften, geschlossen bleiben mussten.

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Die B.H. Holding, Muttergesellschaft von TEDi und Woolworth, hat nun beim Landgericht Stuttgart eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Dabei geht es um eine Corona-Entschädigung in Höhe von 32 Millionen Euro.

Non-Food-Händler beklagen starke Benachteiligung

Die Argumentation des Unternehmens lautet, dass die Schließung ihrer Filialen zu erheblichen Einnahmeverlusten geführt habe. Denn Supermärkte und Drogerien durften geöffnet bleiben, während sogenannte Non-Food-Händler schließen mussten. Vollsortiment-Anbieter wie Edeka, Rewe, Kaufland oder Marktkauf hätten dadurch eine ungerechtfertigte Bevorzugung erhalten, bei fast "neunzigprozentiger Überschneidung des Sortiments".

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Für das Land Baden-Württemberg hat die Kanzlei Oppenländer bereits mehrere solcher Verfahren begleitet und übernimmt daher auch hier wieder die Vertretung. Vergleichbare Klagen wurden bisher von den deutschen Gerichten zugunsten der Bundesländer entschieden, daher wurde eine gütliche Einigung vom Vertreter des Landes abgelehnt.

Ähnliche Fälle bisher nicht erfolgreich

Der zuständige Richter machte laut der "Stuttgarter Zeitung" deutlich, für die Entscheidung die damalige Einschätzung zur Infektionslage heranzuziehen. Zunächst würde er daher über die grundsätzliche Berechtigung der Klage entscheiden, noch nicht über eine mögliche Schadenssumme. Mit einem Urteil kann Mitte April gerechnet werden.

Immer wieder kam es nach der Corona-Pandemie zu Klagen um Schadensersatz. Viele Hotels und Gaststätten hatten ebenfalls diesen Schritt gemacht. Zuletzt war eine solche Klage vor den BGH gegangen, als zwei Bremer Hotels einer bundesweiten Hotelkette eine Corona-Entschädigung eingefordert hatten.

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Die Klage wurde vom BGH abgewiesen, mit der Begründung, dass die Hotelkette aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten habe. Die Kläger könnten sich nicht "auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen".

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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