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EU-weite Neuerungen

Führerschein-Änderungen 2023: Neue Regeln für Autofahrer 

  • Aktualisiert: 15.09.2023
  • 13:37 Uhr
  • Clarissa Yigit
Die geplante vierte Führerscheinrichtlinie der EU könnte einige Neuerungen für Autofahrer:innen mit sich bringen.
Die geplante vierte Führerscheinrichtlinie der EU könnte einige Neuerungen für Autofahrer:innen mit sich bringen.© Foto: Markus Scholz/dpa

Die vierte Führerscheinrichtlinie der EU könnte noch im Jahr 2023 Neuerungen bringen.

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Laut dem ADAC plant die EU noch im Jahr 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie zu verabschieden, die Autofahrer und deren PKW-Fahrerlaubnis betreffen würde.

Im Video: Neue EU-Führerschein-Regeln: Kommt der Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

Neue EU-Führerschein-Regeln: Kommt der Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

Folgende Neuerungen könnten Autofahrer treffen:

Fahren schwerer Fahrzeuge mit Führerschein Klasse B

Mit der vierten Führerscheinrichtlinie dürften demnächst womöglich PKW-Fahrer der Klasse B mit ihrer gültigen Fahrerlaubnis mehr Fahrzeuge fahren.

Dies betreffe insbesondere schwerere Fahrzeuge, die das zulässige Höchstgewicht von 3.500 kg überschreiten. Hierzu zählen vor allem Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden und eine zulässige Gesamtmasse bis 4.250 kg haben. Diese Regelung beinhaltet auch das Fahren von Wohnmobilen.

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Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass der Fahrzeugführer bereits seit zwei Jahren im Besitz seines Führerscheins der Klasse B ist. Eine generelle Erhöhung auf 4,25 Tonnen solle es allerdings keine geben.

Bisher waren die Inhaber eines Führerscheins der Klasse B nur berechtigt, mit Autos, Rollern, Mopeds, Mofas (Klasse M) sowie Treckern (Klasse L) am Straßenverkehr teilzunehmen. Außerdem dürfen Fahrer:innen der Klasse B maximal acht Personen mit einem zulässigen Höchstgewicht von 3.500 kg befördern.

Neue Probezeitregelung

Die EU plane zudem, mit dem Erwerb jeder weiteren Fahrzeugklasse eine neue Probezeit einzuführen. Bisher wurde nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis ein "Führerschein auf Probe" ausgestellt, schreibt der ADAC. Bei den Klassen AM, L und T gibt es bisher keine Probezeit.

Ausnahme: Bei dem erleichterten Aufstieg beim Motorrad-Stufenführerschein soll es eine Ausnahme geben – Details sind allerdings noch keine bekannt.

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Begleitetes Fahren

Auch sollen die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren für den Führerschein der Klasse B vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden. Somit werde das begleitete Fahren auch im EU-Ausland möglich.

Außerdem soll eine europaweite Probezeit von zwei Jahren eingeführt werden.

Zudem soll es möglich werden, die Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU zu absolvieren.

Mindestalter bei Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheit

Die Klassen C (LKW) und D (Busse) dürfen zurzeit erst mit 21 beziehungsweise 24 Jahren erworben werden. Eine generelle Absenkung des Mindestalters soll es zwar nicht geben, allerdings seien Ausnahmen im Bereich der "öffentlichen Sicherheit" möglich. Hierzu zählen beispielsweise Fahrzeuge der Feuerwehr.

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Verkehrstauglichkeitsprüfung ab 70 Jahren

Da in einigen EU-Ländern ein Fahrtauglichkeitstest für Senior:innen ab 70 Jahren besteht, könnte dieser auch in Deutschland eingeführt werden. Somit müssten über 70-Jährige dann alle fünf Jahre eine Verkehrstauglichkeitsprüfung absolvieren und den Führerschein regelmäßig umtauschen.

urn:newsml:dpa.com:20090101:230510-911-008284
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Digitaler Führerschein

Auch wird diskutiert, ob der digitale Führerschein zum Einsatz kommen werde. Der Führerschein im Scheckkarten-Format solle zudem möglicherweise einen QR-Code statt des heutigen Chips erhalten, um diesen fälschungssicherer zu machen.

Führerscheinentzug

Ist der Führerschein in einem EU-Land eingezogen, eingeschränkt oder ausgesetzt worden, soll diese Regelung künftig in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten.

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