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Pläne des zweiten Jahressteuergesetzes 2024

Keine Steuerklassen 3 und 5 mehr: Was Christian Lindners Steuerpläne bedeuten

  • Veröffentlicht: 12.07.2024
  • 16:53 Uhr
  • Daniela Z.

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant steuerliche Entlastungen und eine Reform der Steuerklassen. Ab 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 durch das fairere Faktorverfahren in Steuerklasse 4 ersetzt werden, was den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen erleichtern könnte.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesfinanzminister Lindner beabsichtigt umfangreiche Steuerentlastungen in Milliardenhöhe und eine Umgestaltung der Steuerklassen.

  • Ab 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 durch das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 ersetzt werden.

  • Das Verfahren sei laut FDP einfach und unbürokratisch anwendbar und schaffe mehr Fairness.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will umfassende steuerliche Entlastungen im Milliardenbereich auf den Weg bringen. Geplant ist auch eine Reform der Steuerklassen. Das geht aus dem Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hervor, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.

Laut Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP soll ab 2030 das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 die bisherigen Steuerklassen 3 und 5 ersetzen. Doch wie funktioniert das genau?

Wie funktionieren die Steuerklassen 3, 4 und 5?

Zwar wird die Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen, aber entscheidend für die endgültige Steuerschuld ist das Jahreseinkommen der Arbeitnehmer:innen. Davon werden bestimmte Freibeträge abgezogen, die gesetzlich steuerfrei sind.

Beispiele sind der Grundfreibetrag, der aktuell bei 11.604 Euro pro Person und Jahr liegt und laut dem neuen Gesetzentwurf auf 12.084 Euro steigen soll, sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro. Diese Freibeträge decken Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, wie Fahrtkosten oder Fortbildungen.

Mit den Steuerklassen 3, 4 und 5 wird festgelegt, wie sich die Freibeträge während des Steuerjahres auf die Steuerabzüge auswirken:

In Steuerklasse 4 hat jeder Partner den vollen Grundfreibetrag von 11.604 Euro (beziehungsweise 12.084 Euro nach dem neuen Gesetzentwurf). In Steuerklasse 3 wird der Grundfreibetrag auf 23.208 Euro (bzw. 24.168 Euro) verdoppelt, während er in Steuerklasse 5 komplett entfällt.

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Deshalb kann es für Paare vorteilhaft sein, wenn der Partner mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse 3 eingestuft wird, da die Steuerabzüge für das höhere Einkommen vergleichsweise niedrig ausfallen. Der andere Partner zahlt seine Steuern in Steuerklasse 5, wo der Steueranteil zwar höher ist, jedoch auf das kleinere Gehalt berechnet wird.

Faktorverfahren in Steuerklasse 4: Das soll sich ab 2030 also ändern

Was will Christian Lindner ab 2030 also ändern? Das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 soll die Steuerklassen 3 und 5 ersetzen.

Mit der Neuregelung fällt ab 2030 folglich die Möglichkeit weg, im Laufe des Steuerjahres das größere Einkommen weniger und das kleine Einkommen höher zu besteuern. Damit bleiben Paaren zwei Möglichkeiten:

  • Sie werden stattdessen nach Klasse 4 besteuert, bekommen einen steuerlichen Vorteil bei ungleichen Einkommen aber erst durch eine Rückzahlung nach der Steuererklärung.
  • Oder sie nutzen künftig Klasse 4 mit Faktorverfahren. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den steuerlichen Vorteil bereits während des Jahres. Das heißt: Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares.
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Das sind die Vorteile des Faktorverfahrens in Steuerklasse 4

Das Verfahren sei laut FDP einfach und unbürokratisch anwendbar und schaffe mehr Fairness. Denn mit dem Faktorverfahren werde die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute verteilt, heißt es im Gesetzentwurf.

Darüber hinaus könnte eine gerechtere Besteuerung vielen Frauen dabei helfen, einfacher ins Berufsleben zurückzukehren oder ihre Teilzeit zu erhöhen, da dies finanziell ansprechender wäre.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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