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Krankenhausreform

  Krankenhausgesellschaft: Kliniksterben durch Lautersbachs Pläne nicht abgewendet

  • Aktualisiert: 27.05.2023
  • 11:20 Uhr
  • Tina Wille

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt dem Krankenhaussystem nach Ansicht von Gerald Gaß kein zusätzliches Geld zur Verfügung. Die geplante Reform sei nicht geeignet, das ungeordnete Kliniksterben zu verhindern, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der Minister wolle das Geld nur umverteilen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert die geplante Klinikreform.

  • Den Kliniken in Deutschland fehlen bis Ende dieses Jahres zehn Milliarden Euro.

  • Die Krankenhausreform soll Finanzierung und Struktur der Kliniken neu ordnen und gleichzeitig deren Qualität verbessern.

"Politischer Poker zwischen Bund und Ländern"

"Ob es eine Einigung bis Sommer gibt, bezweifle ich“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Obwohl Klinikschließung drohten, gebe es einen politischen Poker zwischen Bund und Ländern, so Gerald Gaß.

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Neue Klinikstruktur – von Grundversorgung bis Maximalangebot

Dem Zeitungsbericht zufolge strebt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über den Sommer konkretere Vorschläge für die geplante Krankenhausreform an. Die Pläne sehen vor, dass Kliniken künftig nicht auf immer mehr Fälle angewiesen sein sollen, um sich finanzieren zu können. Stattdessen sollen sie einen größeren Anteil allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten erhalten. Es ist geplant, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen: wohnortnahe Grundversorgung, erweiterte Angebote und Maximalversorgung wie in Universitätskliniken.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach spricht im Bundestag.
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Gaß schlägt Alternative zur Strafgebühr für Notaufnahme vor

Auch zur Diskussion über eine mögliche Gebühr für Patient:innen in der Notaufnahme äußerte sich Gaß gegenüber der Zeitung: "In der Notaufnahme sind teilweise Patienten, die am nächsten Tag zum Hausarzt gehen könnten. Für Befindlichkeitsstörungen sind Kliniken nicht zuständig." Bevor man diesen Patient:innen jedoch eine Strafgebühr auferlege, brauche es eine zentrale Leitstelle, die einschätze, wo Patient:innen am besten aufgehoben seien.

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Keine Gebühr, wenn Empfehlung befolgt werde

Eine Gebühr könne nur der zweite Schritt sein, so Gaß, wenn Menschen die angeregte zentrale Leitstelle nicht nutzten. "Wir müssen aber verhindern, dass einkommensschwache Menschen sich tagelang mit Bauchschmerzen quälen, weil sie die Notfall-Gebühr nicht zahlen können." Eine Gebühr für Patient:innen, die ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung in die Notaufnahme kommen, war im April vom Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, ins Gespräch gebracht worden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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