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Unternehmenskrise

Rückzahlung von Corona-Hilfen? Tiefschlag für Bayerns Unternehmen

  • Veröffentlicht: 01.09.2023
  • 12:46 Uhr
  • Teresa Gunsch

Unternehmen in Bayern fürchten massive Schwierigkeiten durch die Rückforderung von staatlichen Corona-Hilfen. Doch das Wirtschaftsministerium besteht auf die Rückzahlung bis Ende Dezember. Welche Zukunft erwartet Kleinbetriebe?

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Marie Uphoffs Friseursalon in Ingolstadt ist ein Paradebeispiel für die Auswirkungen der staatlichen Rückforderungspraxis: Nach mehreren Lockdowns und massiven Umsatzeinbußen sind die Corona-Hilfen, die nun zurückbezahlt werden sollen, ein echter Tiefschlag.

Der Landesinnungsverband des Friseurhandwerks fordert, die Rückzahlung auszusetzen und unter einer Bagatellgrenze von 15.000 Euro keine Rückzahlung zu fordern. Trotz Kritik besteht das Wirtschaftsministerium auf der Rückzahlung bis Ende Dezember. Firmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wurden jedoch Erleichterungen zugesagt.

Die schwierige Corona-Zeit hat bayerische Unternehmen hart getroffen, und Kleinbetriebe wie der Friseursalon von Marie Uphoff in Ingolstadt leiden besonders. Seit dem ersten Lockdown im März 2020 hat der Salon erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnet, hervorgerufen durch die notwendige Schließung und strenge Auflagen.

Hilfen als Rettungsanker

Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, mussten Desinfektionsmittel, Masken, Raumlüfter angeschafft und die Kund:innenzahl begrenzt werden. Zur Finanzierung wurde für den Salon Corona-Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro beantragt und bewilligt.

Was damals jedoch nicht klar geregelt war, ist die Rückzahlung dieser Soforthilfe. Nun stellt sich heraus, dass der Staat dieses Geld zurückhaben möchte. "Das ist für uns ein Rückschlag", so Marie Uphoff, die nicht nur mit der Rückzahlung der Soforthilfe, sondern auch mit zusätzlichen Krediten, die sie während der Corona-Zeit aufnehmen mussten, kämpft.

Der Landesinnungsverband des Friseurhandwerks verweist auf die prekäre Lage vieler Betriebe: Die Reserven sind aufgebraucht. Der Verband fordert daher eine Aussetzung der Rückzahlung und eine Bagatellgrenze von 15.000 Euro Soforthilfesumme, bis zu der keine Rückzahlung gefordert wird.

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Staat fordert Rückzahlung

Das Wirtschaftsministerium setzt jedoch auf Rückzahlung bis Ende Dezember. "Kein bayerisches Unternehmen soll wegen des Rückmeldeverfahrens in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Deshalb haben wir die Frist um ein halbes Jahr verlängert, Ratenzahlungen ermöglicht und erlassen besonders gefährdeten Betrieben mögliche Rückforderungen." so der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). 

Ob die Soforthilfe-Rückzahlung auch Marie Uphoff erlassen wird, bleibt bisher ungewiss. Sie fühlt sich ungerecht behandelt: "Die Industrie ist einfach weitergelaufen, und wir Kleinbetriebe eben nicht. Wir haben dadurch einfach große finanzielle Einbußen gehabt." Das Wirtschaftsministerium deutet an, dass Betrieben mit einem Jahresgewinn von unter 25.000 Euro die Rückzahlung erlassen werden könnte. Marie Uphoff argumentiert jedoch, bei solchen Zahlen hätte sie schon längst aufgeben müssen.

  • Verwendete Quelle:
    SAT.1 Bayern
  • Dieser Beitrag wurde zum Teil mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
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