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Sogar Eiswürfel kosten extra

Verbraucherschutz warnt vor dreister Touristen-Abzocke auf Mallorca

  • Aktualisiert: 28.09.2023
  • 07:41 Uhr
  • Clarissa Yigit
Kalte Getränke sind auf Mallorca nicht selbstverständlich. Dieser Luxus kostet extra.
Kalte Getränke sind auf Mallorca nicht selbstverständlich. Dieser Luxus kostet extra.© REUTERS/Juan Medina

Mallorca-Urlauber:innen sollten sich künftig die Rechnung im Restaurant vor dem Bezahlvorgang genau anschauen – andernfalls könnten Extrakosten in Rechnung gestellt werden.

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Tourist:innen, die ihren Urlaub auf der spanischen Ferieninsel Mallorca verbringen, sollten künftig wachsam sein. Denn laut "Mallorca Magazin" warnt die balearische Verbraucherschutzorganisation Consubal Besucher:innen von Restaurants oder Bars vor "unüblichen Zusatzgebühren".

So seien in jüngerer Vergangenheit für Eiswürfel beispielsweise bis zu 20 Cent pro Stück extra in Gaststätten auf der Urlaubsinsel berechnet worden. Auch für Oliven, Brot, Mayonnaise als auch Besteck seien mancherorts bereits solche Zusatzbeiträge erhoben worden.

Allerdings wird dies für Gäste erst ersichtlich, wenn diese auch einen Blick auf die Rechnung werfen.

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Meist Urlauber:innen aus dem Ausland betroffen

Dreist ist auch, dass sich die Gastwirte quasi ihre Kundschaft aussuchen, denen sie die Zusatzgebühren aufdrücken wollen. So seien insbesondere ausländische Tourist:innen Ziel der Bar- und Restaurantbesitzer:innen, da diesen oftmals die nötigen Sprachkenntnisse fehlen. Dabei werden für die nicht-spanischen Urlauber nicht nur Eiswürfel extra berechnet, sondern auch Speisen und Getränke auf der Karte zum Teil mit überteuerten Preisen angeboten.

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Recht auf Zahlungsverweigerung

Kunden hätten bei solch einer dreisten Masche das Recht, die Zahlung der "Extrakosten" zu verweigern, schreibt das "Mallorca Magazin" und beruft sich dabei auf Angaben von Consubal. Grund hierfür sei, dass sämtliche Preise auf der Speise- oder Getränkekarte ausgewiesen sein müssen.

Zudem stehe es jedem Kunden frei, sich über den Gastbetrieb zu beschweren. Entsprechende Formulare zu Reklamationszwecken müsse jedes Lokal führen, schreibt das "Mallorca Magazin" unter Berufung auf die Verbraucherschutzorganisation.

  • Verwendete Quellen:
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urn:newsml:dpa.com:20090101:241126-99-154776
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