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Französisches Kassationsgericht

TÜV verliert bei Brustimplantat-Skandal - Hunderttausende betroffen

  • Veröffentlicht: 26.05.2023
  • 11:56 Uhr
  • Clarissa Yigit
Das Kassationsgericht in Paris befand, dass der TÜV Rheinland bei der Prüfung der Brustimplantate der Firma "Poly Implant Prothèse" (PIP) seinen Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit nicht nachgekommen sei.
Das Kassationsgericht in Paris befand, dass der TÜV Rheinland bei der Prüfung der Brustimplantate der Firma "Poly Implant Prothèse" (PIP) seinen Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit nicht nachgekommen sei.© REUTERS/Eric Gaillard/File Photo

Das französische Kassationsgericht in Paris bestätigte dem TÜV Rheinland im Skandal über minderwertige Brustimplantate Versagen. So sei der TÜV seinen Kontrollaufgaben bei der Prüfung der Implantate des französischen Herstellers "Poly Implant Prothèse" (PIP) nicht nachgekommen.

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Bereits Jahre dauert der Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers "Poly Implant Prothèse“ (PIP)an. Nun attestierte das Kassationsgericht – als oberstes französisches Gericht – in Paris dem TÜV Rheinland Versagen, schreibt der "Deutschlandfunk". So sei der TÜV bei der "Prüfung der Implantate seinen Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit nicht nachgekommen".

Rund eine Million der Brustimplantate von PIP wurden in der Zeit von 1997 bis 2010 verkauft.

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Entschädigungsansprüche rücken näher

Am Donnerstag (25. Mai) entschied daher das Gericht, mehrere Verfahren gegen den TÜV Rheinland ganz oder in Teilen an das Berufungsgericht Lyon weiter zu leiten, ergänzt die Deutsche Presse-Agentur (dpa). So heiße es in dem Urteil: "Die fachliche Verantwortung liegt nachweislich beim TÜV Rheinland Frankreich", ergänzt die "Rheinisch Post" (RP).

Ob nun dort gebündelt über die Fälle entschieden werde oder nicht, sei Sache des Berufungsgerichts, erklärte ein Sprecher des Kassationsgerichts gegenüber der dpa in Paris.

Bereits zurückgewiesene Urteile unterer Instanzen über Entschädigungsforderungen hunderter Frauen kassierte das Gericht ebenfalls ein. Zehntausende betroffene Frauen weltweit könnten nun mit der letztinstanzlichen Entscheidung auf finanzielle Entschädigung hoffen, so der "Deutschlandfunk".

Öffentlich wurde der Skandal im Jahr 2010, als die französischen Gesundheitsbehörden erstmals feststellten, dass die Brustimplantate von PIP überdurchschnittlich oft rissen. Zudem waren sie nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt. Der TÜV hatte die mangelhaften Brustimplantate von 1997 bis 2010 insgesamt 13-mal als unbedenklich zertifiziert, schreibt die RP.

Rund 400.000 Frauen weltweit tragen nun gesundheitliche Schäden davon – auch in Deutschland.

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