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Zu wenige Kandidat:innen

AfD kann 120 Sitze nach Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt nicht besetzen

  • Aktualisiert: 08.07.2024
  • 12:19 Uhr
  • dpa
Ein Wahlplakat der AfD zur Kommunalwahl vor einem Neubaublock in Halle/Saale.
Ein Wahlplakat der AfD zur Kommunalwahl vor einem Neubaublock in Halle/Saale.© Hendrik Schmidt/dpa

Die AfD hatte bei der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt deutlich zugelegt. Das stellt die Partei jetzt allerdings vor ein Problem: Sie hat nicht genug Kandidat:innen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Sachsen-Anhalt konnte die AfD bei der Kommunalwahl zahlreiche Wählerstimmen gewinnen.

  • Bereits 2019 hatte die AfD in einzelnen Orten nicht genug Kandidat:innen, um die Ratssitze zu besetzen.

  • Diesmal konnte die Partei insgesamt 120 Sitze nicht füllen, sie bleiben bis zur nächsten Wahlperiode leer.

Nach der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt können insgesamt 162 Sitze nicht besetzt werden. Wie die Landeswahlleiterin auf Anfrage mitteilte, kann davon allein die AfD 120 Sitze nicht besetzen. Bei Einzelbewerbern und Wählergemeinschaften seien es jeweils 17 unbesetzte Sitze, bei der CDU 6, bei SPD und FDP jeweils 1 Sitz. Die AfD hatte bei der Kommunalwahl Anfang Juni deutlich an Stimmen gewonnen und mit 28,1 Prozent die meisten landesweit bekommen. Sie lag damit knapp vor der CDU mit 26,8 Prozent. Bereits bei der Kommunalwahl 2019 hatte die AfD in einzelnen Orten, darunter in Bernburg, Sitze nicht besetzen können.

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Sitze bis zur nächsten Wahl unbesetzt

Solche Situationen entstünden, wenn Parteien mehr Stimmen auf sich vereinten und erzielten als sie aufgrund ihrer Listen annehmen könnten. Teilweise hätten Einzelbewerber ihre Mandate auch nicht angenommen, so eine Sprecherin der Landeswahlleiterin. Bei landesweit rund 4.400 zu vergebenden Sitzen in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Verbandsgemeinden entsprechen die 162 Sitze einem Anteil von rund 3,7 Prozent.

Bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau konnten nach Angaben der Landeswahlleiterin alle Sitze besetzt werden. Laut Kommunalrecht bleiben die Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

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