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Bundesverfassungsgericht

Berlin darf am 12. Februar wählen

  • Aktualisiert: 31.01.2023
  • 17:30 Uhr
  • Anne Funk
Das Bundesverfassungsgericht hat seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar getroffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar getroffen.© Jens Kalaene/dpa

Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren eine Verschiebung ab.

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verschiebung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Eilverfahren abgelehnt, sie wird wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag (31. Januar) mit. Allerdings steht die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Auch die Begründung für die Ablehnung solle erst später nachgeliefert werden.

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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Pannen-Wahl im November für insgesamt ungültig erklärt. "Angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler" sei das die einzige Möglichkeit gewesen, hieß es damals zur Begründung. Mehr als 40 Kläger:innen, darunter betroffene Abgeordnete, wandten sich gegen das Urteil. Die Berliner Richter hätten sich eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt, so der Einwand. Daher seien die Kläger:innen verpflichtet gewesen, von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, so ihre Überzeugung.

Die Parteien müssen bei der Wiederholungswahl mit denselben Kandidat:innen antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026, auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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