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Neue Regeln und Vorschriften

Das ändert sich 2024 für Autofahrer:innen

  • Veröffentlicht: 05.12.2023
  • 17:29 Uhr
  • Clarissa Yigit
Das Jahr 2024 bringt für Autofahrer:innen einige Änderungen, wie Führerscheinumtausch oder Verbot von M+S-Reifen, mit sich.
Das Jahr 2024 bringt für Autofahrer:innen einige Änderungen, wie Führerscheinumtausch oder Verbot von M+S-Reifen, mit sich.© Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Autofahrer:innen müssen sich 2024 auf einige Neuerungen einstellen. So werden beispielsweise Kraftstoffe teurer und der Kinderreisepass hat ausgedient.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das kommende Jahr bringt für Autofahrer:innen einige Veränderungen mit sich.

  • Von der Führerscheinprüfung, über Vignetten, bis hin zur Kfz-Versicherung, 2024 wird einiges umgestellt - und vor allem teurer.

  • Vor allem Eltern, die mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU verreisen, sollten aufmerksam lesen. Denn ab Januar 2024 benötigen diese für ihren Nachwuchs einen Reisepass mit integriertem Chip.

Das Jahr ist noch nicht einmal zu Ende und schon kreisen die Gedanken um Änderungen und Teuerungen im nächsten Jahr. Gerade für Autofahrer:innen gibt es einiges zu beachten.

Führerscheinprüfung

Die Führerscheinprüfung könnte noch zum Jahresende erheblich teurer werden. Elf Prozent mehr sieht die Anpassung der Gebührenordnung vor. Diese soll am 15. Dezember beschlossen werden und somit sofort gelten.

Daher könnte die theoretische Prüfung auf knapp 25 Euro ansteigen und die praktische Prüfung der Führerscheinklasse B auf etwa 130 Euro, schreibt "Auto-Motor-Sport".

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Neue Regeln beim Führerschein

Ebenfalls noch vor dem Jahreswechsel soll die EU-Führerschein-Richtlinie beschlossen werden. Hierbei geht es nicht nur um eine Erweiterung des B196-Führerscheins, sondern auch um neue Regeln für Fahrschüler und -anfänger.

So könnten Fahranfänger der Klasse B nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1,8 Tonnen fahren dürfen – keine 3,5 Tonnen. Nach Ablauf einer zweijährigen Probezeit hätten Fahranfänger:innen dann die Möglichkeit, mit dem Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren die neue Klasse B+ zu machen, mit der diese Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren dürfen.

Führerscheinumtausch

Besitzer:innen einer gültigen Fahrerlaubnis, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch im Besitz eines rosafarbenen oder grauen Führerscheins sind, müssen diesen bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.

Autofahrer:innen, die dieser Pflicht nicht nachgehen und erwischt werden, müssen mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Zudem ist auch im Gespräch, dass es eine zeitlich beschränke Gültigkeit der Fahrerlaubnis geben soll – insbesondere für Senioren.

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Kfz-Versicherung: Änderung der Typenklasseneinstufung

Ab dem 1. Januar 2024 ändern sich die Typenklasseneinstufungen für die Autoversicherung, von der rund 13 Millionen Autofahrer:innen betroffen sind.

Dabei profitieren rund 5,4 Millionen Versicherungsnehmer:innen von besseren Typenklassen. Für circa 7,4 Millionen könnten die Versicherungsbeiträge allerdings steigen.

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E-Auto- und Wallbox-Förderung sowie THG-Zertifikate

Ab dem 1. Januar sinkt die staatliche Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro von 4.500 Euro auf 3.000 Euro. Zudem erhalten Fahrzeuge, die teurer sind, keine Förderung mehr, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Auch erhalten nur Privatpersonen eine Förderung.

Auch stellt die Förderbank KFW ein neues Programm in Höhe von 200 Millionen Euro zur Förderung einer Wallbox zur Verfügung. Der Zeitpunkt für das neue Verfahren steht allerdings noch nicht fest.

Zudem können E-Auto-Besitzer im Jahr 2024 erneut THG-Zertifikate verkaufen. Hierzu benötigen Antragsteller:innen die offizielle Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr. Der Erlös unterliegt für Privatpersonen nicht der Einkommensteuer; ist das Fahrzeug allerdings Betriebsvermögen, werden die Einnahmen steuerpflichtig.

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Grüne HU-Plakette wird blau

Wer noch eine grüne "TÜV-Plakette" auf dem Fahrzeugkennzeichen hat, muss nach § 29 der StVZO zur Hauptuntersuchung. Verläuft diese erfolgreich, erhält das Fahrzeug eine blaue Plakette. Danach muss der Pkw im Jahr 2026 wieder vorgeführt werden.

Eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette) gilt für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen).

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"M+S"-Reifen

Ab Oktober 2024 dürfen keine Reifen mit der Kennung "M+S" gefahren werden – nur noch solche mit dem "Alpine-Symbol" (Schneeflocke und Berg), also Winter- und Ganzjahresreifen.

Tragen die Autoreifen beide Bezeichnungen, sind diese weiterhin erlaubt.

Mehr Assistenzsysteme

Neu zugelassene Autos müssen ab dem 7. Juli 2024 neben den bereits vorgeschriebenen Assistenten wie ABS, ESP oder Reifendrucksystemen noch weiter zusätzliche Assistenzsysteme besitzen. Hierzu zählen unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, die Datenaufzeichnung in einer Blackbox und ein Notbremsassistent.

Nächste Stufe der CO₂-Steuer

Die nächste Stufe der CO₂-Steuer tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Nach Beschluss der Bundesregierung beträgt diese 40 Euro je Tonne. Somit verteuern sich Benzin und Diesel an den Tankstellen schätzungsweise um drei Cent pro Liter.

Neuer Kinderreisepass

Eltern, die mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU verreisen, benötigen ab Januar 2024 für ihren Nachwuchs einen herkömmlichen Reisepass mit integriertem Chip. Der Pass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren und kostet 37,50 Euro. Alte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Fristablauf gültig, ergänzt "Brisant".

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis. Dieser kann bereits ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden und kostet 22,80 Euro.

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Vignetten

Wer im Jahr 2024 einen Urlaub in Österreich oder der Schweiz plant, benötigt in diesen Ländern auch neue Vignetten.

Österreich (sonnengelbe Vignette):

Die Jahresvignette gilt von Dezember 2023 bis Januar 2025 und kostet 96,40 Euro pro Jahr für einen Pkw und 38,20 Euro für ein Motorrad, schreibt die "Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft" (ASFINAG).

  • Ein-Tages-Vignette: 8,60 Euro (Pkw) und 3,40 Euro (Motorrad)
  • Zehn-Tages-Vignette beträgt 11,50 Euro (Pkw)
  • Zwei-Monat-Vignette: 28,90 Euro (Pkw)

Zudem können Interessierte auch eine digitale Vignette im ASFINAG Mautshop oder über die ASFINAG App erwerben.

Schweiz (apfelgrün):

Die Jahresvignette 2024 kostet 40 Schweizer Franken (circa 42 Euro) und kann sowohl als Aufkleber oder in digitaler Form erworben werden. Sie gilt bis 31. Januar 2025, berichtet der SWR.

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