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Fehlverhalten von Fußball-Fans

DFB-Sportgericht verhängt Strafen: Zweitligisten zahlen mehr als 600.000 Euro

  • Aktualisiert: 15.07.2024
  • 17:49 Uhr
  • dpa
Pyrotechnik, beleidigende Banner und Becherwurf – Anhänger von Fußballclubs werden jetzt bestraft.
Pyrotechnik, beleidigende Banner und Becherwurf – Anhänger von Fußballclubs werden jetzt bestraft.© Federico Gambarini/dpa

Fans des 1. FC Kaiserslautern, Hannover 96 sowie des Karlsruher SC müssen ordentliche Geldstrafen für Fehlverhalten abdrücken. Mitunter bestraft der DFB die Fußball-Clubs mit sechsstelligen Beträgen.

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Mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt mehr als 600.000 Euro werden vier Zweitligisten für das Fehlverhalten ihrer Anhänger bestraft. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitteilte, verhängte das DFB-Sportgericht die höchste Strafe mit 300.000 Euro gegen den 1. FC Kaiserslautern. Damit sanktionierte das Gremium das Zünden von Pyrotechnik während des DFB-Pokalendspiels in Berlin gegen Bayer Leverkusen, das zu einer Spielunterbrechung von vier Minuten geführt hatte.

Im Video: So kommt Deutschland bei den Fans als EM-Gastgeber an

Hannover 96 muss nach einem Sportgerichtsurteil 180.000 Euro für das Fehlverhalten der Fans im Niedersachsen-Derby bei Eintracht Braunschweig am 14. April 2024 zahlen. Gäste-Anhänger hatten nicht nur Pyrotechnik gezündet, sondern auch Trenngitter zwischen den beiden Gästeblöcken entfernt sowie Sitzschalen demoliert. Im gleichen Spiel hatten auch Braunschweiger Fans Böller, Bengalos, Raketen und Rauchtöpfe gezündet sowie ein beleidigendes Banner gezeigt. Dafür wurde die Eintracht mit einer Geldstrafe von 129.350 Euro belegt. 

Karlsruher SC mit geringer Strafe

Vergleichsweise glimpflich kam der Karlsruher SC davon. Für den Becherwurf eines Fans auf das Schiedsrichtergespann nach dem Spiel gegen Hannover 96 muss der Club 5000 Euro zahlen. "Da der KSC anschließend den Täter identifizierte, wurde das Strafmaß entsprechend herabgesetzt und wäre andernfalls höher ausgefallen", hieß es in der DFB-Mitteilung.

Alle vier Clubs können jeweils rund ein Drittel der gegen sie verhängten Geldstrafen für sicherheitstechnische oder präventive Maßnahmen verwenden.

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