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Neuerungen in vielen Bereichen

Rente, Bürgergeld, E-Rezept: Was sich alles im Juli ändert

  • Aktualisiert: 11.07.2023
  • 13:03 Uhr
  • Clarissa Yigit

Im Juli stehen wieder einige Änderungen im Alltag an. So können sich beispielsweise 21 Millionen Renter:innen über eine Rentenerhöhung freuen.

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Im Juli gibt es wieder einige Neuerungen. So erhalten Rentner:innen mehr Geld, die Freibeträge für Bürgergeld-Empfänger werden höher und das E-Rezept erhält eine neue Funktion.

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Bürgergeld

Die zweite Umsetzung des seit Januar geltenden neuen Bürgergeldes tritt am Samstag (1. Juli) in Kraft. Mit ihr steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Somit dürfen Bezieher:innen von Bürgergeld 30 Prozent behalten, wenn sie ein Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro erzielen.

Bei einem Schüler- oder Studentenjob werde eine Obergrenze von 520 Euro festgelegt.

Zudem werden die Weiterbildungsmöglichkeiten ausgeweitet und ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhen von 150 Euro für Arbeitslose und Beschäftigte, die Bürgergeld beziehen, eingeführt.

Außerdem werde das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen berücksichtigt und Erbschaften zählten als Vermögen und ebenfalls nicht mehr als Einkommen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

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E-Rezept

Mit der "Elektronischen Gesundheitskarte" (eGK) können gesetzlich Versicherte das E-Rezept in Apotheken direkt abrufen. An das System seien bis Ende Juli voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken angeschlossen, schreibt die dpa. Um die Funktion zu nutzen, müsste Versicherte lediglich ihre eGK in der Apotheke in das Kartenterminal stecken, beschreibt das Gesundheitsministerium.

Eine gemeinsame Woche Sommerferien

In der Woche vom 28. Juli an haben alle Schüler:innen in Deutschland eine Woche lang gemeinsam Sommerferien. In dieser Woche beginnen in Bayern (als letztes Bundesland) die Sommerferien.

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Gasspeicherumlage

Zum 1. Juli steigt, laut "Trading Hub Europe", die Gasspeicherumlage von 59 Cent je Megawattstunde auf 1,45 Euro je Megawattstunde, (0,145 Cent je Kilowattstunde).

Höheres Porto bei DHL

Neben Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut kündigt DHL auch eine Erhöhung des Portos ab 1. Juli an. Hier eine Preisübersicht:

  • 10-Kilo-Paket: von 9,49 Euro auf 10,49 Euro
  • DHL-Paket bis 31,5 Kilogramm: von EUR 16,49 auf 19,99 €
  • Transportversicherung bis 2.500 Euro/25.000 Euro: von 6 Euro/18 Euro auf 6,99 Euro/19,99 Euro
  • Sperrgut: von 26,78 Euro auf 28,99 Euro
  • Nachnahme: von 6,90 Euro auf 8,99 Euro
  • Rolle: von 1,79 Euro auf 1,99 Euro
  • Alterssichtprüfung: von 1,19 Euro auf 1,99 Euro
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Kurzarbeitergeld

Ebenfalls zum 1. Juli läuft der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld aus der Pandemie und Energiekrise aus.

Ab dann gelte wieder für Unternehmen: "Bei mindestens einem Drittel Ihrer Beschäftigten muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen", heißt es hierzu auf der Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit.

Maestro-Funktion

Mit der Maestro-Funktion von Girokarten konnten Bankkund:innen bisher im Ausland bezahlen und Geld abheben.

Für die Auslandsnutzung würden nun Banken und Sparkassen neue Partner suchen, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf die Deutschen Kreditwirtschaft.

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Pflegebeiträge steigen

Der Pflegebeitrag werde um 0,35 Prozentpunkte erhöht ; Menschen ohne Kinder sollen noch etwas mehr zahlen. Kinderreiche Familien dagegen sollten entlastet werden.

Der aktuelle Beitrag liege bei 3,05 Prozent des Bruttolohns bei Menschen mit Kindern – Kinderlose zahlen 3,4 Prozent.

Anfang 2024 solle zudem das Pflegegeld erhöht werden.

Rentenerhöhung für 21 Millionen Rentner:innen

Die Renten steigen zum 1. Juli für Rentner:innen im Westen um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent.

Whistleblower-Gesetz

In Behörden und Unternehmen müssten nun Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

Zudem sollen sogenannten "Whistleblower" vor Entlassungen oder Schikanen ab dem 2. Juli geschützt werden, wenn diese Hinweise über Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken.

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